Anlage AV: Das ist neu für Riester-Sparer

Bei der Steuerklärung sollten Riester-Sparer auf die Anlage AV achten. Denn je nach Einkommen können sie nicht nur von staatlichen Zulagen profitieren, sondern auch von Steuervorteilen profitieren: Einzahlungen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich können steuerlich geltend gemacht werden. Die Deutsche Bank sagt, wie das läuft und was neu ist.

Wer auf Unterstützung des Finanzamts bei der Vorsorge mit der Riester-Rente hofft, muss die gezahlten Beiträge in der bevorstehenden Jahressteuererklärung angeben. Das Finanzamt stellt dann in einer so genannten Günstigerprüfung fest, ob die erzielbare Steuerersparnis höher ist als die gewährten Riesterzulagen. Falls ja, wird der Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet. Um mögliche Steuervorteile zu nutzen, benötigen Riestersparer die Beitragsbescheinigung ihres Anbieters, die in diesen Wochen verschickt wird.

Seit 2012 sind die Banken und Versicherungen verpflichtet, Riesterbeiträge elektronisch an das Finanzamt des Riester-Sparers zu übermitteln. Der Riester-Sparer erhält dann die Bescheinigung zur Kenntnisnahme, die nicht mehr beigelegt werden muss. Die automatische Datenübermittlung erfolgt jedoch nur, wenn der Sparer hierfür seine Einwilligung erteilt hat und dem Anbieter die Steueridentifikationsnummer des Sparers vorliegt. Riester-Sparer, die bis noch keine Einwilligung erteilt haben, sollten dies jetzt nachholen und ihren Anbieter um Zusendung des entsprechenden Formulars bitten. Die automatische Datenübermittlung greift dann allerdings erst für das nächste Jahr.

Anlage AV steht für “Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen”

Die Beitragsbescheinigung sollte zunächst geprüft werden, damit fehlerhafte Angaben rechtzeitig korrigiert werden können. Dann können die Daten in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Dafür ist zunächst in Zeile 23 des Hauptformulars (Formular ESt 1V) unter „Vorsorgeaufwendungen” anzukreuzen, dass die Anlage AV beigefügt wurde. Diese Anlage trägt den vollständigen Titel „Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen” und ist speziell für Riester-Sparer gedacht.

Zum Schluss sollten alle Daten noch einmal sorgfältig geprüft werden, um Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden: Zum Beispiel ist ein Ehepartner, der zwischenzeitlich einen Beruf aufgenommen hat, jetzt als „unmittelbar zulagenberechtigt” einzustufen. Kinder, für die 2012 kein Kindergeld mehr gezahlt wurde, erhalten keine Kinderzulagen mehr und sind auch in der Anlage AV nicht mehr zu berücksichtigen. Stephan Moltzen von der Deutschen Bank: „Das Ausfüllen der Anlage AV bedeutet einen gewissen Aufwand, aber die Mühe lohnt sich – immerhin können bis zu 2.100 Euro jährlich angesetzt werden. So können besonders Riestersparer mit mittlerem und höherem Einkommen das Beste aus ihrem Riestervertrag herausholen.” Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Mai 2013 abgegeben werden. Detaillierte Ausfüllhilfen zur Anlage AV und die anderen Formulare der Steuererklärung gibt es beim Finanzamt oder online unter www.formulare-bfinv.de.

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