Welche Versicherungen sind wirklich wichtig, welche Versicherungen sind sinnvoll? Solche Fragen sind von Auszubildenden öfter zu hören, die mit Angeboten von Versicherungsgesellschaften oft zugeschüttet werden. Mit den gesetzlichen Versicherungen hat der Azubi schon mal einen Grundschutz, aber um Lücken beim Versicherungsschutz zu vermeiden, sollte man diesen Text lesen.
Gesetzliche Krankenversicherung/ Pflegeversicherung eines Azubi
Über das Ausbildungsverhältnis erhält der Auszubildende eine eigene gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die Mitversicherung bei den Eltern endet. Um die Anmeldung kümmert sich der Arbeitgeber, die Wahl der Krankenkasse trifft zuvor aber allein der Azubi. Die Beiträge tragen grundsätzlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte, bei einer Ausbildungsvergütung von bis zu 325 Euro monatlich zahlt der Arbeitgeber indes die Beiträge allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV).
Gesetzliche Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung
Das sind ebenfalls gesetzliche Pflichtversicherungen für den Auszubildenden. Der Arbeitgeber benötigt dafür das Versicherungsnachweisheft für die Rentenversicherung, in der das jährliche Bruttoeinkommen bescheinigt wird. Das Nachweisheft kann direkt bei Deutschen Rentenversicherung oder mithilfe der Krankenkasse beantragt werden.
MERKE: Bis zu einem Gehalt von 325 Euro monatlich zahlt der Arbeitgeber die Beiträge für die Krankenversicherung des Azubis allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV).
Private Haftpflichtversicherung
Diesen Schutz sollten Auszubildende unbedingt haben. Sofern die Eltern eine „Familienpolice“ haben, bei der die Kinder mitversichert sind, so besteht die kostenlose Mitversicherung noch während der ersten Ausbildung fort. Spätestens mit Ausbildungsabschluss oder bei Heirat wird jedoch eine eigene Police notwendig (etwa 80 Euro pro Jahr).
Private Hausratversicherung
Solange die Auszubildenden noch mit ihren Eltern zusammenleben, sind ihre Sachen in der Hausratversicherung der Eltern weiter mitversichert. Wird der Erstwohnsitz „vorrübergehend“ für die Ausbildung in einer anderen Stadt verlassen, so besteht dort weiterhin ein begrenzter Versicherungsschutz, und zwar begrenzt auf zehn Prozent der Versicherungssumme (unterschiedliche Regelungen je nach Gesellschaft möglich). Voraussetzung: Der Erstwohnsitz besteht weiter bei den Eltern.
Gesetzliche/ Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bei einer Berufsgenossenschaft ist eine weitere Pflichtversicherung mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses. Sie zahlt nach Unfällen an der Arbeitsstelle oder auf dem Weg dorthin. Die Beiträge dafür hat der Arbeitgeber allein aufzubringen. Für Unfälle etwa zu Hause oder beim Sport wäre als Vorsorge eine private Unfallversicherung notwendig.
Gesetzliche/ Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Über die gesetzliche Rente gibt es für junge Leute Rente wegen Erwerbsminderung ab dem ersten Tag, aber nur bei Arbeitsunfällen. Bei Freizeitunfällen oder Krankheiten sind die Rentenvoraussetzungen erfüllt, wenn Auszubildenden in den letzten zwei Jahren für mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind (§ 53 Sozialgesetzbuch VI). Allerdings gibt es keinen „Berufsschutz“. Es kommt für die Leistungspflicht darauf an, ob noch irgendeine Erwerbstätigkeit möglich ist, also auch in einem ganz anderen Beruf.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitversicherung lassen sich die Leistungen frei vereinbaren. Wer früh einsteigt, hat außerdem günstigere Beiträge; Ablehnungen oder Ausschlüsse wegen Vorerkrankungen sind selten. Für 750 Euro Rente, das entspricht in etwa dem Sozialhilfe-Niveau, sind etwa 25 Euro monatlich zu rechnen.
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