Die Wohnungsnot lockt immer mehr Betrüger an: Mieter zahlen die erste Miete und die Kaution – und können trotzdem in die neue Wohnung nicht einziehen. Der Grund: Der angebliche “Vermieter” war gar nicht Eigentümer der Immobilie und ist längst mit dem Geld verschwunden. Es gibt Wege, sich vor dem Betrug zu schützen.
Ein typischer Fall, der sich in Köln zugetragen hat: Ein junges Paar besichtigte auf Grund einer Zeitungsannonce eine 2-Zimmer-Wohnung für nur 590 Euro Monatsmiete. Der Inserent wirkte seriös und erzählte, er vermiete die Wohnung für seine in Norddeutschland lebenden Eltern. Die jungen Leute wollten die Wohnung unbedingt haben. Sie willigen daher ein, bei Abschluss des Mietvertrages sofort die erste Miete sowie drei Monatsmieten Kaution in bar zu zahlen.
Zur Schlüsselübergabe kam es indes nie: Der Vertragspartner war selber nur Mieter gewesen. Er tauchte unter. Das junge Pärchen hatte keine Wohnung und war zudem viel Geld los. So wie mehrere andere Opfer auch. Professionelle Betrüger kassieren mit einer Wohnung gleich bei mehreren Mietinteressenten ab. Das macht den Betrug so lohnenswert. Solche Fälle mit dieser Masche gibt es mittlerweile überall.
Ratenzahlung für Kaution möglich
Gut zu wissen: Mieter sind nicht verpflichtet, eine Kaution sofort und in voller Höhe zu zahlen. Der Gesetzgeber hat im Paragrafen 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausdrücklich geregelt, dass eine Kaution in drei Raten gezahlt werden kann. Damit soll der Mieter vor finanzieller Überforderung beim Umzug geschützt werden. Eine andere Vereinbarung ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (Az: VIII ZR 166/03).
Da aber Mieter oftmals fürchten, ein anderer könnte die Wohnung bekommen, gehen sie trotzdem auf die an sich unzulässige Forderung des Vermieters – und werden so leichtes Opfer für Gauner. Was tun? Ein Rechtsanwalt rät: “Wenn ein Vermieter sofort die volle Kaution haben will, ist grösstes Misstrauen angebracht. Mit einer Grundbuch-Anfrage lässt sich klären, ob der angebliche Vermieter wirklich Eigentümer ist oder zumindest ein Nießbrauchsrecht hat.” Hausverwaltungen dürfen natürlich ebenfalls vermieten, ohne Eigentümer zu sein. Eine seriöse Hausverwaltung wird die Ratenzahlung für die Kaution akzeptieren und auf Anfrage ihre Verwaltervollmacht vorlegen.
Bürgschaft statt Kaution
Ein anderer Schutz vor Kautions-Betrügereien besteht darin, das Geld erst gar nicht an den Vermieter zu überweisen. Der Gesetzgeber lässt es zu, dass Mieter die Kaution etwa als Wertpapier-Depot in ihrem Vermögen behalten und einen Teilbetrag davon – in Höhe der Kaution – an den Vermieter verpfänden.
Eine weitere Alternative kann sein, dem Vermieter eine Bank-Bürgschaft als Sicherheit zu präsentieren. Die Bank verpflichtet sich damit, für Forderungen des Vermieters bis zur Kautionshöhe aufzukommen. Bei guten Kunden etwa mit Sparanlagen bei der Bank sind solche Bürgschaften in der Regel kein Problem.
Wer indes auf einen Betrüger reingefallen ist, sollte schnellstmöglich zur Polizei gehen. Je früher die Strafverfolgung beginnt, desto größer sind die Chancen, von dem Geld noch was wiederzusehen.
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