Handwerkerleistungen: Auch Neubau und Umbau begünstigt

Auch bei Neu- und Umbauten sollte der Abzug von Handwerkerkosten als begünstigte Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung beantragt werden, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL). Es gibt dazu eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Diese müssen die Finanzämter nach interner Anweisung auch anwenden, wenn sie über Handwerkerleistungen entscheiden.

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungen sowie Arbeiten zur Erhaltung und Modernisierung ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Dies sind beispielsweise Asbestsanierungen, neue Datenleitungen, Wärmedämmungen oder Gartengestaltungen.

Bundesfinanzhof zu Gunsten von Handwerkerleistungen bei Herstellungskosten

Umstritten war jedoch lange die Frage, ob von dieser Steuerförderung auch Maßnahmen umfasst sind, die steuerlich zu Herstellungskosten führen. Dies ist etwa bei umfassenden Sanierungen der Fall oder wenn Steuerpflichtige ihre Wohnfläche erweitern. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 61/10) kommt es auf diese Unterscheidung nicht an. Wichtig ist allein, ob die Betroffenen im Objekt bereits ihren Haushalt begründet haben. „Damit profitieren zum Beispiel Bauherren, die in ihr neues Gebäude zuerst einziehen und danach noch Arbeiten durchführen lassen“, erläutert Markus Deutsch, Leiter Steuern und Medien beim NVL.

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Auch wenn einzelne Finanzgerichte derzeit noch den Steuerabzug – zum Beispiel bei einer geringfügigen Wohnflächenerweiterung (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Az. 4 K 4361/08) oder im Falle des Umbau einer Terrasse zu einem Wintergarten (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az. 4 K 1933/12) – verneinen, sollte Steuerpflichtige diese Kosten dennoch ansetzen. Denn zum einen hat die Entscheidung des höchsten Steuergerichts umfassende Geltung.

Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung das Urteil amtlich veröffentlicht und sich damit offiziell zur Anwendung verpflichtet (vgl. BStBl II 2012, 232). Damit haben Betroffene gute Chancen bei ihrem Finanzamt, die Handwerkerkosten erstattet zu bekommen.

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