Home Office: Arbeiten von zu Hause spart jetzt mehr Steuern

Wer als Arbeitnehmer ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeitet (Home-Office), ist mittlerweile besser gestellt, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) berichtet. Denn die Oberfinanzdirektion Münster hat in einem Erlass den Steuerabzug vereinfacht.

Arbeitnehmer mit einem Home-Office sollten sämtliche Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Das sind beispielsweise anteilige Miete und Betriebskosten wie Strom oder Heizung. Steuerpflichtige in den eigenen vier Wänden können die beruflich genutzten Räumlichkeiten abschreiben und von einem Hauskredit anteilige Zinsen absetzen. Zu den abziehbaren Kosten gehört ferner die Ausstattung für das Arbeitszimmer, wie für Tapeten, Teppiche oder Deckenlampen.

Oberfinanzdirektion Münster hat “Mittelpunkt” beim Home-Office erleichtert

Normalerweise ist der Abzug dieser Aufwendungen auf 1.250 € gedeckelt. Es sei denn, das häusliche Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung. Für Arbeitnehmer mit einem Tele-Arbeitsplatz hält die Oberfinanzdirektion Münster nun eine Vereinfachungsregel bereit: Hier ist der „Mittelpunkt“ schon erfüllt, wenn sie mindestens an drei Wochentagen vom häuslichen Arbeitszimmer aus tätig sind. Außerdem müssen die Arbeiten zu Hause inhaltlich gleichwertig mit der Tätigkeit im Betrieb sein. Dann steht dem unbeschränkten Abzug nichts mehr im Weg und es spielt auch keine Rolle, ob im Betrieb ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Umstritten sind derzeit noch die Fälle, in denen das Arbeitszimmer aus einer „Ecke“ im privaten Wohnraum besteht. Die Gerichte beschäftigt auch die Frage, ob Durchgangszimmer anzuerkennen sind. „Steuerpflichtige sollten auch in diesen Fällen die Kosten in der Steuererklärung ansetzen und die Gerichtsverfahren abwarten“, rät Markus Deutsch, Leiter Steuern und Medien beim NVL. Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Leselampe sind ohnehin absetzbar, unabhängig vom häuslichen Arbeitszimmer.

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