IBG Insolvenz: Die wichtigsten Infos für Bauherren

Bauherrn-Schock IBG-Insolvenz: Für alle Gesellschaften der bundesweit tätigen IBG-Gruppe wurde Insolvenz angemeldet. Die IBG ist eines der größten Unternehmen in Deutschland, die auf den Bau von Eigenheimen spezialisiert sind.  Zum Insolvenzverwalter wurde der Kieler Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber von der Wirtschaftskanzlei Take Maracke & Partner bestellt. Wie hoch die Verluste für Bauherren und Bauhandwerker sein könnten, lässt sich bislang kaum abschätzen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für betroffene Bauherren zusammengestellt.

Welche Gesellschaften der IBG sind von der Insolvenz betroffen?

Insolvenzantrag wurde im vergangenen Jahr für alle elf Gesellschaften des bundesweit tätigen IBG-Konzerns (Hauptsitz in Büdelsdorf bei Rendsburg) gestellt. Für die folgenden sieben IBG-Gesellschaften wurde das Insolvenzverfahren bereits eröffnet.

  • IBG Holding GmbH
  • IBG Haus GmbH, Büdelsdorf
  • IBG Haus Süd GmbH
  • IBG Haus Hennigsdorf GmbH
  • IBG Haus NRW GmbH
  • IBG Grundstücksverwaltung GmbH
  • IBG Select GmbH

Bei vier weiteren IBG-Gesellschaften war zunächst unklar, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Mangels Masse abgelehnt wird.

Wie viele Bauherren sind betroffen?

Nach Angaben des Insolvenzverwalters beträgt die Zahl der unvollendeten Baustellen rund 670. Zudem stellt sich die Frage, wann eine Baustelle als „unvollendet“ gilt. Darüber lässt sich speziell bei gravierenden Gewährleistungsmängeln streiten.

Was passiert mit den unvollendeten Baustellen?

Der wesentliche Teil der Baustellen wird laut Insolvenzverwalter von IBG nicht weitergeführt. Teilweise gibt es andere Bauunternehmen, die den Weiterbau anbieten. Laut Insolvenzverwalter steht es den Bauherren frei, mit diesen Unternehmen neue Verträge abzuschließen. In punkto Finanzierung heißt es: „Soweit Finanzierungsbestätigungen seitens der Banken der Bauherren abgegeben wurden, werden diese freigegeben bzw. zurückgereicht.“

Die Finanzierungsbestätigung mit Bürgschaftserklärung wird vom finanzierenden Kreditinstitut des Bauherrn ausgestellt. Dadurch hat der Bauunternehmer die Sicherheit, dass seine Arbeiten, entsprechend dem Baufortschritt, bezahlt werden. Sobald also wie im vorliegenden Fall der IBG-Insolvenz eine Finanzierungsbestätigung frei gegeben wird, ist das Geld, das eine finanzierende Bank über das Darlehen zugesagt hat, nicht mehr „gebunden“.

Bei wem müssen Forderungen angemeldet werden?

Bauherren, Handwerker, Lieferanten und sonstige Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Detaillierte Informationen dazu gibt es im Internet unter www.take-maracke.de.

Mit wie viel Geld können Gläubiger nach der IBG-Insolvenz rechnen?

„Wir rechnen aufgrund der geringen Insolvenzmasse und der sehr hohen Verbindlichkeiten derzeit bestenfalls mit einer Quote im einstelligen Prozentbereich. Dabei werden alle Gläubiger gleichbehandelt – vom Finanzamt und Sozialversicherungsträgern sowie Banken über Handwerker und Lieferanten bis hin zu den Bauherren“, so eine Mitteilung des Insolvenzverwalters.

Wie können Bauherren Baumängel geltend machen?

Mängelbeseitigungsarbeiten werden durch insolvente IBG-Gesellschaften nicht mehr erbracht. Gewährleistungsansprüche aus bereits beendeten Bauvorhaben stellen Insolvenzforderungen dar. Diese müssen die Eigentümer/Bauherren beziffern und zur Insolvenztabelle anmelden. Diese Anmeldung ist möglich, solange das Insolvenzverfahren dauert.

Was ist mit offenen Rechnungen der IBG und Anzahlungen?

Grundsätzlich gilt: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zieht der Insolvenzverwalter offene und berechtigte Rechnungen der IBG ein. Bauherren müssen diese deshalb an den Insolvenzverwalter bezahlen. Aber: „Bei Bestehen von Baumängeln besteht bezüglich offener Rechnungen ein Zurückbehaltungsrecht. Die Höhe dieses Zurückbehaltungsrechts ist begrenzt auf das Zweifache der voraussichtlichen Beseitigungskosten“, ließ der Insolvenzverwalter wissen.

Müssen Bauherren einzelne Handwerker bezahlen?

Die von IBG beauftragen Handwerker haben aufgrund ihres Bauvertrages ausschließlich einen Zahlungsanspruch gegen IBG. Deshalb müssen Bauherren Zahlungsaufforderungen einzelner Handwerker nicht nachkommen.

Was wird aus Versicherungen nach der IBG-Insolvenz?

Die IBG hat laut Bauvertrag für die einzelnen Bauherren mehrere Versicherungen abgeschlossen, und zwar unter anderem eine Bauherrenhaftpflichtversicherung oder Bauleistungsversicherung. Diese Versicherungen wurden bei der R+V Versicherung abgeschlossen. Auf der Internetseite der IBG finden Bauherren ein Dokument mit den Ansprechpartnern der R+V-Versicherung und Angaben dazu, wie es mit den Versicherungen weitergeht. Hier der Link: http://www.ibg-data.de/IBGInfo/files/RundV_Protektor_121123.pdf

Was nutzt die Kautionsversicherung?

Auskunft der RuV: „Zwischen unserer Gesellschaft und der IBG Holding GmbH bestand ein Kautionssicherungsvertrag. Aufgrund dieses Vertrags war die IBG Holding GmbH berechtigt, Bürgschaften – im Rahmen des mit der IBG Holding GmbH vereinbarten Bürgschaftsrahmens – zu beantragen. Diejenigen Bauherren, die im Besitz von Bürgschaften der R+V sind, können etwaige Fertigstellungsschäden bzw. Ansprüche im Rahmen des Haftungsumfangs des Bürgschaften geltend machen. Ob ein Bauvorhaben still gelegt ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Ob bzw. in welcher Höhe ein Anspruch des Bauherrn aus der Bürgschaft besteht, muss dann in jedem Einzelfall geprüft werden.“

 

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Ein Gedanke zu „IBG Insolvenz: Die wichtigsten Infos für Bauherren

  1. Rühmkorb Antworten

    Die Deutsche Bauberatung bietet Bauherren, die in Not geraten sind durch die Insolvenz Ihres Bauträgers bzw. Bauunternehmers, eine einzigartige Hilfe an. Ziel dieser Hilfe ist es, das Bauvorhaben in dem zu Anfang geplanten Kostenrahmen zu erstellen.
    Mit Hilfe einer detaillierten Bautenstands- und Finanzanalyse wird ein Konzept zur Fertigstellung des Bauvorhabens erstellt. Dieses Konzept beinhaltet unter anderem auch die erweiterten Eigenleistungen der Bauherren, die auf Grund von Schulungen und beratendes Fachpersonal durchgeführt werden können.

    Durch geschickte Verhandlungen mit Banken und Handwerkern kann so in den meisten Fällen das Bauvorhaben doch noch abgeschlossen werden, ohne das es zu einer Überschuldung der Bauherren kommt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert