Kredit-Bearbeitungsgebühren: Postbank geht in Revision bei BGH

Die Postbank will das Thema Kreditbearbeitungsgebühren vom Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden lassen. Sie hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bonn eingelegt,  das Verfahren beim BGH hat das Aktenzeichen XI ZR 170/13. Ein Postbank-Sprecher wollte sich aber nicht dazu äußern, mit welchen Argumenten die Postbank beim Bundesgerichtshof punkten will. Mit der Revision liegen nun mehr zwei Verfahren zu Bearbeitungsgebühren beim BGH anhängig. Das zweite Verfahren wird von der Nationalbank geführt.

Nach dem 1. Postbank-Urteil des Amtsgerichts Bonn (108 C 271/12)  hatte auch das Landgericht Bonn entschieden, dass die Postbank Kreditbearbeitungsgebühren erstatten muss. Das Urteil (Az. 8 S 293/12, Volltext bei Openjur) war an Deutlichkeit kaum zu übertreffen. Und anderem nahmen die Richter die Idee auseinander, die Bearbeitungsgebühr sei gerechtfertigt, weil das Darlehen ja zur Verfügung gestellt werden müsste. Das Landgericht Bonn meinte dazu:

Bei der Bearbeitungsgebühr handelt es sich auch nicht um ein Entgelt für eine neben die Kapitalbelassung tretende, rechtlich selbstständige Leistung. Denn die Zurverfügungstellung der Darlehenssumme – wofür das Bearbeitungsentgelt nach sachgerechter Auslegung verlangt wird – dient der Erfüllung der gesetzlichen Hauptleistungspflicht aus § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist damit nicht gesondert vergütungsfähig (vgl. ausführlich Schmieder, WM 2012, 2358 [2362]).

In diesem Fall hatte ein Kunde online mit der Postbank einen Kreditvertrag über 40.000 Euro abgeschlossen. In den AGB hieß es, für die Kapitalüberlassung werde ein Kredit-Bearbeitungsentgelt fällig, das mit 1200 Euro berechnet wurde. Das muss nach dem Urteil des Landgericht Bonn zurückgezahlt werden.

Mit der gleichen Argumentation wie die Postbank hat übrigen die Deutsche Bank Kunden abgewimmelt, die Kreditbearbeitungsgebühren zurückhaben wollten. Auch die Deutsche Bank hatte erklärt, die Gebühren seien der Preis dafür, dass der Kredit ausbezahlt würde. Eine höchstrichterliche Entscheidung beim BGH könnte Unklarheiten beseitigen und Kunden es erleichtern, Ansprüche auf Kreditbearbeitungsgebühren geltend zu machen, wenn der Bundesgerichtshof in ihrem Sinne entscheidet.

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6 Gedanken zu „Kredit-Bearbeitungsgebühren: Postbank geht in Revision bei BGH

  1. Rita Antworten

    Hallo, habe einen Musterbrief an die Santander Bank geschickt. die haben natürlich mit ihrem obligatorischen 3Seiten Brief abgewimmelt. Habe nicht locker gelassen. Habe nun die Kredit-Bearbeitungsgebühr zurück erhalten, jedoch ohne Zinsen. Werde nun auchnoch die Zinsen fordern.

  2. aniroc Antworten

    Hallo, ich habe mich heute mit dem Thema befasst und heute gleich ein Schreiben an die DSL-Bank versendet. Man liest häufig, dass die Banken erst mal ablehnen und viele dann über einen Anwalt erfolgreich waren. Was ist, im Falle einer Ablehnung ich mir keinen Anwalt leisten kann und auch keine Rechtschutzversicherung habe?

  3. Carsten Otte Antworten

    Habe eine Klage gegen die Postbank mit Urteil vom 11.03.14, Amtsgericht Bonn, gewonnen, die Postbank hat mir die Bearbeitungsgebühren erstattet. Es lohnt sich also, nur nicht abwimmeln lassen.

  4. kali Antworten

    hallo klar immer ran an den Speck..wir haben die klage gewonnen und gehen notfalls bis zur höchsten Instanz

  5. marion Antworten

    Ich habe mit Schreiben vom 22.7.13 die selbe Begründung zur Kreditbearbeitungsgebühr erhalten. Hat es Sinn die POSTBANK mit dem Urteil direkt zu konfrontieren oder wie ist der beste Weg, um das Geld zurückzuerhalten?

    • ingo Antworten

      Hallo, auch ich habe ersteinmal ein Standartschreiben bekommen. Ich bin dann zum Anwalt und habe vor dem AG Bonn gewonnen und das Geld ist auch schon auf meinem Konto. Also es lohnt sich immer ein Rechtstreit!!!

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