Kreditgebühren: Mailen/ Faxen Sie heute noch dem Ombudsmann!

Wer Kreditgebühren von alten Krediten zurückfordern will, kann heute mit einer Mail oder einem Fax vielleicht noch Hunderte oder sogar Tausende Euros retten. Denn für Altverträge verjährt am 31.12., 24 Uhr, der Erstattungsanspruch. Aber eine rechtzeitige Beschwerde beim Banken-Ombudsmann (zuständig für die meisten Privatbanken wie Targobank oder Santander) hemmt die Verjährung – auch in letzter Minute.

Der Bankenverband schreibt es eindeutig:

Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die Verjährung gehemmt. Sie beginnt an dem Tag, an dem die Beschwerde beim Bankenverband eingegangen ist (per Mail, Fax oder Brief). Die Verjährungshemmung tritt auch dann ein, wenn der Eingang der Beschwerde von der Kundenbeschwerdestelle erst später (z. B. im Januar 2015) bestätigt wird.

Es reicht also auch ein Fax oder eine Mail an den Bankenombudsmann, um die Verjährung zu verhindern. Das Fax, so berichten Finblog-Leser, ist angeblich nicht zu erreichen. Das muss aber kein böser Wille sein, möglicherweise schicken derzeit Zehntausende Faxe an den Banken Ombudsmann um die Verjährung der Kreditgebühren-Erstattung zu verhindern.

Fax besetzt?

Dann senden Sie eine Mail. Senden Sie die Mail CC an sich selber, vielleicht auch CC an Ihren Anwalt. Dann haben Sie einen Beweis zumindest dafür, wann Sie den Mail an den Bankenombudsmann gesendet haben. Die Kontaktdaten laut Bankenverband:

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Fax: (030) 1663-3169
ombudsmann@bdb.de

Eine Beschwerde-Formular ist beim Bankenverband als Download verfügbar. Ist die Verjährung gehemmt, kümmert sich der Bankenombudsmann darum, ob Sie z.B. von Targobank oder Santander Kreditgebühren zurückbekommen können.

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