Änderungen 2014: Rente mit 63, Mütterrente (www.rentenpaket.de)

Die Bundesregierung hat das “Rentenpaket” beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun aus dem Kabinett an den Deutschen Bundestag zur Beratung überwiesen. In Kraft treten sollen die Änderungen zum 1. Juli 2014.

Die wichtigsten Änderungen bei der Rente in einem Überblick:

  • Mütterrente: Mütter (und Väter), die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, bekommen die Erziehungszeit stärker anerkannt.
  • Rente mit 63: Beschäftigte können, wenn sie 45 Jahre im Job waren, mit 63 in Rente gehen, und zwar ohne Abschlag.
  • Mehr Erwerbsminderungsrente: Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, werden in der Rentenberechnung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten.
  • Mehr Reha: Das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung erhöht. So wird angesichts der demografischen Umwälzungen für mehr Beschäftigte eine Reha-Maßnahme möglich, so die Bundesregierung.

Unter www.rentenpaket.de hat die Bundesregierung zahlreiche Informationen u.a. zur neuen Rente mit 63 zusammengestellt.

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