Vermögenswirksame Leistungen (VL sparen) – Wissen Sie wirklich, was Ihnen 2022 zusteht?
Vermögenswirksame Leistungen – oft verschenkte Leistungen. Denn fast ein Drittel aller Arbeitnehmer, die die Möglichkeit dazu hätten, verzichtet auf Zuschüsse vom Arbeitgebern und staatliche Prämien für Vermögenswirksame Leistungen (VL). Dabei ist VL-Sparen gar nicht so schwer.
- Wer anspruchsberechtigt für VL ist
- Die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen
- Arbeitnehmer-Sparzulage vs Bausparprämie
- Vermögenswirksame Leistungen beantragen
- Vermögenswirksame Leistungen kündigen
- Tests und Vergleiche zu VL
Wichtig zu wissen: Selbst wenn der Arbeitgeber nichts dazugibt, können Arbeitnehmer VL-Verträge abschließen, die Beiträge voll selbst aufbringen und die Sparzulage des Staates erhalten. Andersherum geht es auch: Entfällt wegen zu hohen Einkommens der Anspruch auf Sparzulage, kann trotzdem der Zuschuss des Arbeitgebers beansprucht werden.
Wer hat Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?
VL erhalten nur eigentlich nur Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmer gelten alle in Wirtschaft, Industrie und öffentlichem Dienst beschäftigten Arbeiter und Angestellten, sowie Auszubildende, Praktikanten, Umschüler und Volontäre. Darüber hinaus gilt das Vermögensbildungsgesetz auch für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, obwohl sie nicht Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind. Ausländer haben dann Anspruch auf VL, wenn sie in Deutschland Steuern zahlen und einen Arbeitsvertrag auf der Grundlage des deutschen Arbeitsrechts haben.
Die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen
Zusätzlich zum Lohn zahlen viele Arbeitgeber einen VL-Sparbonus, und zwar bis zu 40 Euro im Monat. Das ist der Höchstbetrag. Ob und wie viel, ist meist in Tarifverträgen geregelt. Am Ende jedes Jahres legt der Staat sogar noch einige Euro als Arbeitnehmer-Sparzulage drauf. Voraussetzung: Das Einkommen überschreitet nicht die Grenzwerte. Die jährlichen Einkommensgrenzen beim VL sparen gelten nur für die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Sie liegen derzeit bei: 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen beim VL-Fondssparplan, 17.900 Euro beim Bausparen. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge. Selbst wer deutlich darüber liegt, kann einen Anspruch auf den Arbeitgeber-Zuschuss beim VL sparen haben und einen solchen Vertrag abschließen.
Welche Anlagen sind als Vermögenswirksamen Leistungen erlaubt?
Als Arbeitnehmer können Sie unter einer Vielzahl von Anlageformen wählen, die in der Praxis wichtigsten sind:
- Investmentfonds
- Bausparverträge
- Banksparpläne
Förderungen vom Staat: Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
Bei einem Bausparvertrag dürfen jährlich höchstens 470 Euro VL-wirksam investiert werden. Darauf zahlt der Staat neun Prozent Zulage, umgerechnet 42,30 Euro jährlich. Bei VL-Aktienfonds-Sparplänen springt deutlich mehr staatliche Förderung heraus. Denn für einen maximalen jährlichen Anlagebetrag von 400 Euro gibt es 20 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage, somit Jahr für Jahr 80 Euro (siehe Tabelle).
Eine Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie beanspruchen, wenn das zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 17.900 (Ehepaare: 35.800) Euro beträgt. Wichtig: Zu versteuerndes Jahreseinkommen ist nicht gleich Bruttoeinkommen. Zur Berechnung werden zum Beispiel Frei- und Pauschalbeträge von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen.
Wer seine VL in einen Bausparvertrag einzahlt, kann doppelt profitieren. Der Anleger hat die Möglichkeit, neben der Arbeitnehmer-Sparzulage auch die Wohnungsbauprämie vom Staat kassieren. Die Wohnungsbauprämie muss bei der Bausparkasse beantraget werden. Einzige Voraussetzung dafür: Das zu versteuernde Einkommen des Alleinstehenden darf nicht 25 600 Euro, das eines Ehepaares keine 51 200 Euro übersteigen. Im Höchstfall kann der Single 8,8 Prozent von 512 Euro (Verheiratete: 1024 Euro), also 45,06 Euro (Verheiratete: 90,11 Euro) einstreichen. Wer sowohl die Arbeitnehmer-Sparzulage als auch die Wohnungsbauprämie erhalten will, muss eines im Blick haben: Für VL, die bereits mit der Sparzulage bezuschusst werden, gibt es keine Wohnungsbauprämie mehr.
So beantragen Sie das VL-Sparen mit der richtigen Bescheinigung
Sie müssen einen entsprechenden Vertrag mit dem Anbieter eines Sparprodukts abschließen, also zum Beispiel mit einer Bank, einer Bausparkasse oder einer Fondsgesellschaft sein. Unabhängig davon, ob das eigene Unternehmen VL tariflich mit Zuzahlungen unterstütz, gilt: Die VL-Sparbeiträge müssen vom Arbeitgeber direkt an den Vertragspartner überwiesen werden, mit der Sie den VL-Vertrag abgeschlossen haben. Die Einzahlung in den Sparvertrag geschieht dann automatisch mit der monatlichen Gehaltsabrechnung. Von dem Institut erhalten Sie mit Vertragsschluss zugleich einen Antrag, den Sie einfach in der Personalabteilung abgeben. Um den Rest kümmert sich der Arbeitgeber.
Wann ist die Kündigung eines VL-Vertrages möglich?
Ein VL-Sparvertrag muss generell über sieben Jahre laufen, erst dann darf über das Geld verfügt werden. Aber: Das gilt wiederum nur für die Arbeitnehmer-Sparzulage – sie geht tatsächlich bei vorzeitiger Verfügung verloren. Ausnahmen gelten z.B. bei Heirat oder Arbeitslosigkeit. Gegenüber dem Arbeitgeber ist der VL sparende Kunde jedoch nicht an die Sperrfristen gebunden. Wenn er zum Beispiel schon nach drei Jahren den VL-Sparvertrag auflösen möchte, kann er das tun. Rückforderungen des Betriebes sind nicht möglich.
Langfristiges VL sparen etwa für die Altersvorsorge ist ebenfalls möglich. Beispiel Fondssparpläne: Soll über sieben Jahre hinaus gespart werden, muss zwar für die Verlängerung eine neue „Fondsposition“ im Depot eröffnet werden. Die bereits erworbenen Fondsanteile werden zu einem ganz normalen Depot-Posten, die weiteren wandern in einen neuen Depot-Posten mit Sperrvermerk für die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Mein Finanztip: Ein Vergleich macht mehr aus Ihrem Geld, lesen Sie erst einen Test
Auch wenn die Förderung einheitlich ist, so die Angebote für Vermögenswirksame Leistungen doch sehr unterschiedlich. Ein Vergleich sollte deshalb immer stattfinden. Sie können dabei auf den einen oder anderen Test der Stiftung Warentest zurückgreifen, der zu VL-Sparen gemacht wurde.