Versicherung: Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden, die unterschätzte Gefahr: So sagen es die Versicherungen gerne, etwa gerade die Ergo Versicherung. Aber was sind eigentlich Elementarschäden – und wie kann man sich dagegen  in der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung versichern? Was kostet der Schutz für eine Elementarschaden-Abdeckung ?

Elementarschäden treten vor allem zum Jahresanfang häufiger auf, wenn der Winter statt Schnee und Eis vermehrt Regen bringt. Damit steigt auch die Gefahr von Hochwasser, vor allem in typischen Hochwassergebieten wie etwa am Rhein, dem Main, der Elbe und der Oder. In der Wohngebäude-Versicherung sind Hochwasser-Schäden sind in der Regel nicht versichert, so dass Eigentümer dafür generell selber aufkommen müssen. Anders sieht es aus, wenn eine ergänzende Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen wurde. Dann gilt der Schutz ebenso für Gefahren wie Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Überschwemmung.

Versicherung für Elementarschäden deckt Überschwemmung ab

Die Kosten für eine ergänzende Deckung für Elementarschäden wie Hochwasser  hängen vor allem von der Gesellschaft und der Lage des Gebäudes ab. In gefährdeten Gebieten verlangen die Versicherer mehr Prämie. Für ein typisches Einfamilienhaus sind etwa 100 bis 300 Euro zusätzlich zur Prämie für die Wohngebäude-Versicherung zu veranschlagen. Im Schadenfall muss der Kunde in der Regel zehn Prozent des Schaden selber tragen, meist begrenzt auf 5.000 Euro.

Gab es in einer Region in den vergangenen Jahren bereits Hochwasser, so haben die Versicherer allerdings wenig Interesse, eine ergänzende Elementarschaden-Versicherung zu vereinbaren. Besser dran sind Gebäude-Besitzer in den Neuen Bundesländern, die noch eine alte DDR-Police haben. In den heute bei der Allianz geführten Versicherungen war Schutz für Hochwasserschäden obligatorisch.

Elementarschäden-Schutz war früher obligatorisch

Mobiliar, das im eigenen Keller beschädigt wurde, zählt zwar grundsätzlich zum versicherten Hausrat bei einer Hausrat-Versicherung. Allerdings sind nur die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert – wie bei der Wohngebäude-Versicherung nicht das Hochwasser. Für dieses Risiko müsste ebenfalls extra mit einer Elementarschaden-Versicherung vorgesorgt werden. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro in der Hausratversicherung kostet das etwa 10 bis 50 Euro pro Jahr zusätzlich zur Hausratprämie. Eine Ausnahme gilt wiederum für alte DDR-Policen, die bei der Allianz weiterlaufen: Bei der “erweiterten Haushaltsversicherung” waren Hochwasserschäden inklusive.

Pflichtversicherung  für Elementarschäden?

Immer wieder wird diskutiert, ob eine Pflichtversicherung für Elementarschäden geschaffen wird. Verbraucherschützer würden die Pflichtversicherung begrüßen: „Die letzten 12 Jahre haben bewiesen, dass in diesem Bereich allein mit an Freiwilligkeit appellierenden Kampagnen die Versicherungsdichte nicht signifikant erhöht werden kann“, sagt Joachim Betz, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen. Für diejenigen jedoch, die sich auf Grund eines Lebens in Hochrisikozonen intensiv um Versicherungsschutz bemühen, gleiche der Erhalt einer Elementarschadenpolice einem Glücksspiel. Das habe eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Sachsen gezeigt.

Deshalb sollte für alle Wohngebäudebesitzer eine Elementarschadenversicherung mit risikodifferenzierten Tarifen, die sämtliche relevanten Naturgefahren einschließt, obligatorisch werden. Eine derartige Versicherung schützt nicht nur vor den Folgen von Überschwemmungen, sondern etwa auch vor Schäden durch Schneedruck oder Erdrutsch. Darüber hinaus sollten von der Versicherungswirtschaft künstlich getrennte gleichgeartete Risiken (Sturm und Hagel in der verbundenen Wohngebäudeversicherung) in einer einzigen Elementarschadenversicherung gepoolt werden. Unter diesen Voraussetzungen wird eine solche Versicherung auch bezahlbar. Wichtig ist, dass Versicherungsnehmer dann einen Rechtsanspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung haben und für die Versicherungsunternehmen für diesen existenziellen Versicherungsschutz ein Kontrahierungszwang besteht. Dies ist nur im Wege einer Versicherungspflicht möglich.

Der BdV sieht in der Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Hauseigentümer die einzigesinnvolle Regelung: „Ob ich solidarisch mit den Betroffenen bin oder nicht, darf nicht von meinem Wohnort abhängen.” In anderen europäischen Ländern sei so eine Versicherung schon lange Pflicht.

Eine derartige Versicherungspflicht müsste allerdings nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen zwingend mit einer zusätzlichen Staatsgarantie für Megaschäden gekoppelt werden, denn die Versicherungswirtschaft ist nach eigener Aussage nur in der Lage, Schäden durch Naturgewalten im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro zu decken. Eine zusätzliche Staatsgarantie, die ab einer bestimmten, besonders hohen Schadenhöhe greift, böte der Branche kaum noch einen Grund für die Ablehnung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden.

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