Studenten, Arbeitnehmer, Rentner (“Senioren-WG)”: Eine Wohngemeinschaft kommt für immer mehr Menschen infrage. Für die einen, weil sie wenig Geld haben und die Mieten immer mehr steigen. Für die anderen, weil sie Gesellschaft suchen oder während der Woche am weit vom Zuhause entfernten Arbeitsplatz ein günstiges Quartier benötigen. Wie sieht in der WG eigentlich mit dem Versicherungsschutz etwa für Möbel und Wertsachen aus, also der Hausratversicherung?
Untermieter-Hausrat in Hausratversicherung nicht versichert
Eine Hausratversicherung deckt Schäden ab, die zum Beispiel durch Feuer oder Einbruch-Diebstahl oder auslaufendes Leitungswasser entstehen. Generell ist alles versichert, was sich in der Wohnung befindet. Doch es gibt Ausnahmen: Nicht versichert ist „Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen“. So lautet eine typische Klausel in den Versicherungsverträgen.
Für Wohngemeinschaften bedeutet das: Unterschreibt nur ein Mitglied der Wohngemeinschaft den Mietvertrag, besteht nur zwischen diesem Mieter und dem Vermieter eine vertragliche Verpflichtung. Die anderen WG-Mitglieder sind lediglich Untermieter und damit ausschließlich Vertragspartner des Hauptmieters. Eine Hausratversicherung des Hauptmieters würde den Untermietern nichts nutzen – Ansprüche sind aufgrund der Standard-Klausel ausgeschlossen.
Sonderregelung bei möbliertem Zimmer
In so einem Fall müsste jeder Bewohner für sein Zimmer selber sorgen, also selber Versicherungsschutz abschließen. Es sei denn, der Hauptmieter hat die Zimmer möbliert vermietet. Dann wäre zumindest dieses Mobiliar beim Hauptmieter mitversichert, nicht jedoch z.B. Kleidung, die allein dem Untermieter gehört.
Wenn indes alle WGler gemeinschaftlich den Mietvertrag unterschrieben haben, dann wird jeder für sich zum Hauptmieter. Die WG kann in so einem Fall als Gemeinschaft in einem einzigen Vertrag den Hausrat versichern. Das kann wiederum umständlich sein, weil beim Auszug eines alten und ein Einzug eines neuen WG-Mitgliedes der Versicherungsvertrag geändert werden müsste.
Per Sondervereinbarung mit Hauratversicherung Untermieter versichern
Praktischer wäre es, eine „WG-Vereinbarung“ mit dem Hausratversicherer der Wahl zu treffen. Es gibt einen Versicherungsnehmer, abweichend von der Standard-Klausel werden aber die Sachen von Untermietern ausdrücklich mitversichert. Verhandeln lässt sich nämlich fast alles, gegebenenfalls wird ein kleiner Prämienaufschlag fällig. Wie hoch soll die Versicherungssumme sein? Die Versicherer erwarten in der Regel 750 Euro pro Quadratmeter für einen „Unterversicherungsverzicht“. Soll bedeuten: Im Schadenfall wird der Versicherer nicht anteilig kürzen, wenn sich herausstellt, dass der Hausrat doch mehr wert war.
Stichwort „Außenversicherung“ (wichtig Studenten und Azubis)
Bis zu drei Monate lang besteht bei den meisten Hausratversicherern Versicherungsschutz auch außerhalb der versicherten Wohnung, etwa in einer Wohnung auf Zeit wegen einer Fortbildung. Der maximale Schutz dieser „Außenversicherung“ liegt meist bei 10.000 Euro. Azubis und Studenten sind über die Hausrat-Police ihrer Eltern gedeckt, solange sie in der Ausbildung sind und kein „eigener Hausstand“ begründet wird. Darunter verstehen die Versicherer eine vorübergehende Bleibe, wozu ein WG-Zimmer gerechnet werden kann. In Zweifelsfällen sollte der Versicherer gefragt werden.
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