Nachtrag, was aus meiner Beschwerde über die “Dauerhaft gut”-Werbung der ING-Diba geworden ist. Kurz nach dem Schreiben an die Verbraucherzentrale NRW und der Veröffentlichung hier im Blog verschwand die Werbung mit dem veralteten Testergebnis. Veraltet, weil die Stiftung Warentest sich zwischenzeitlich ausdrücklich von dieser Auszeichnung für die ING-Diba distanziert hatte.
Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, antwortete auf die Beschwerde, dass eine solche Werbung durchaus abmahnfähig sein. Nur sei eben keine aktive Werbung mit dem “offensichtlich veralteten und von der Stiftung als nicht mehr aktuell gekennzeichnetem damaligem Testergebnis” zu finden. Dass die ING-Diba weiterhin auf ihrer Internetseite sich mit der “dauerhaft gut”-Auszeichnung rühmt, sei eher als „Trophäensammlung“ der ING-Diba zu sehen, “deren Vergangenheitscharakter von Kunden auch daran erkannt werden kann, dass die aufgeführten Auszeichnungen bis ins das Jahr 2002 zurückreichen”.