Die aktuellen Rundfunkgebühren liegen derzeit (2023) bei 18,36 Euro pro Monat und Wohnung bzw. Haushalt, das sind 55,08 Euro im Quartal oder 220,32 Euro als Jahresbeitrag. Der ermäßigte Rundfunkbeitrag beträgt 6,12 Euro pro Monat (mehr über Ermäßigung und Befreiung) .
Mögliche Zahlungtermine
- in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro (gesetzliche Zahlungsweise)
- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro
- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate 110,16 Euro
- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro
Die Zahlung der Rundfunkgebühren kann per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung erfolgen. Barzahlung ist nur möglich, wenn man kein Girokonto hat.
Lastschrift für Rundfunkgebühren
Falls Sie sich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen. Der Rundfunkbeitrag wird in der Regel in der Mitte des Dreimonatszeitraums und damit am 15. des Monats abgebucht. Als Nachweis gilt der Kontoauszug der Sparkasse oder Bank. Der Link für Einrichtung oder Änderung des Lastschriftverfahrens:
https://www.rundfunkbeitrag.de/aendern/index_ger.html
Überweisung der Rundfunkgebühren
Sie können die Gebühr auch überweisen. Die Beitragsnummer ist als Verwendungszweck anzugeben. Die für die Überweisung möglichen Bankverbindungen haben sich 01.01.2023 teilweise geändert. Hier sind die Bankverbindungen je nach Bundesland.
Neue / aktuelle Bankverbindungen seit Januar 2023:
Südwestrundfunk (SWR)
Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart
Kontonummer: 136 2826, Bankleitzahl: 600 501 01
IBAN: DE26 6005 0101 0001 3628 26, BIC: SOLADEST600
Bayerischer Rundfunk (BR)
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE28 7005 0000 0002 0241 00, BIC: BYLADEMMXXX
Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67, BIC: HELADEFFXXX
Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67, BIC: HELADEFFXXX
Radio Bremen (RB)
Norddeutsche Landesbank
IBAN: DE25 2505 0000 1071 2345 67, BIC: NOLADE2HXXX
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Landesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33, BIC: SOLADEST600
Hessischer Rundfunk (HR)
Landesbank Hessen-Thüringen Frankfurt/Main
IBAN: DE93 5005 0000 0000 1234 55, BIC: HELADEFFXXX
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Landesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33, BIC: SOLADEST600
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Landesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33, BIC: SOLADEST600
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Landesbank Hessen-Thüringen Düsseldorf
IBAN: DE54 3005 0000 0001 1111 11, BIC: WELADEDDXXX
Südwestrundfunk (SWR)
Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart
IBAN: DE26 6005 0101 0001 3628 26, BIC: SOLADEST600
Saarländischer Rundfunk (SR)
Landesbank Saar Saarbrücken
IBAN: DE87 5905 0000 0008 2720 72, BIC: SALADE55XXX
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Landesbank Hessen-Thüringen Erfurt
IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78, BIC: HELADEFF820
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Landesbank Hessen-Thüringen Erfurt
IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78, BIC: HELADEFF820
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Landesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33, BIC: SOLADEST600
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Landesbank Hessen-Thüringen Erfurt
IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78, BIC: HELADEFF820
Gemeinsames Konto aller Landesrundfunkanstalten:
IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78
Barzahlung der Rundfunkgebühren
Laut “Beitragsservice” ist der Rundfunkbeitrag grundsätzlich bargeldlos zu zahlen. Wer aber kein Girokonto hat, darf den Rundfunkbeitrag auch bar zahlen. Dazu seien mindestens zwei Ablehnungsschreiben von zwei unterschiedlichen Banken notwendig, nicht älter als ein Jahr, die belegen, dass man kein Basiskonto nach § 31 Absatz 1 Zahlungskontengesetz eröffnen durfte. Die zuständige Landesrundfunkanstalt werde dann nach Prüfung eine Barzahlung anbieten. Das ist offenbar eine Konsequenz einer Klage auf das Recht zur Barzahlung bei Rundfunkgebühren.
Häufige Fragen zur Zahlung
- Ist Ratenzahlung der Rundfunkgebühen möglich? Ja, eine Ratenzahlung ist möglich, wenn die monatliche Rate in einem angemessenen Verhältnis zum Zahlungsrückstand steht, es keine vorherigen nicht eingehaltenen Ratenzahlungsvereinbarungen gibt und keine Vollstreckung durch die Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher erfolgt. Es wird jeden Monat eine Rate fällig, und alle drei Monate kommt der laufende Rundfunkbeitrag hinzu.
- Ist eine Stundung der Rundfunkgebühen möglich? Eine Stundung ist möglich, wenn der Zahlungsrückstand nicht in Raten gezahlt werden kann und der Stundungszeitraum höchstens zwei Jahre beträgt. Während der Stundung müssen die laufenden Rundfunkbeiträge pünktlich gezahlt werden.
- Ist ein Erlasss der Rundfunkgebühen möglich? Ein Erlass des Zahlungsrückstands durch den Beitragservice ist möglich, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er zahlungsunfähig ist und seine finanzielle Situation eine vollständige Zahlung des Rückstands nicht erlaubt. Der Antrag auf Erlass muss mit aussagekräftigen Unterlagen zur Zahlungsunfähigkeit schriftlich beim Beitragservice eingereicht werden.
Warum wird die GEZ Gebühr nicht abgeschafft .
Die öffentlich Rechtlichen senden so viel Werbung die könnten sich selbst finanzieren .
Ist meines Erachtens doppelt abkassiert .
Wie bei Uns : Da soll meine Frau noch für die verstorbenen Mutter weiter bezahlen obwohl ich mehrfach daraufhingewiesen habe ,dass sie schon hier im gemeinsamen Haushalt bezahlt.
Quasie. Doppelte Gebührenzahlung . Ist eigentlich nicht erlaubt.
Aber nicht mit der GEZ .
K.Maier
Bitte sagen Sie mir, warum 2 Monate hintereinander 128 Euro von meinem Konto abgebucht wurden?
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