Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klauseln der Riester-Rente der Allianz für intransparent und unwirksam erklärt, weil sie Verbraucher, die aus ihren sogenannten Eigenbeiträgen weniger als 40.000 Euro ansparen, benachteiligen (Urteil IV ZR 38/14). Ärmere Riester-Kunden erhalten deswegen weniger Geld als beispielsweise Gutverdiener. Die BGH-Richter gaben einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg und des Bundes der Versicherten (BdV) statt. Kunden der Allianz Riester-Rente sollten jetzt prüfen, ob sie Anspruch auf Nachzahlung haben.
Anlass der Klage waren Geschäftsbedingungen (AGB), die die Allianz seit 2008 bei Riester-Verträgen verwendet hatte. Sieben verschiedene Textquellen mussten Kunden durchlesen, um herauszufinden, ob und inwieweit sie an den Kostenüberschüssen, also den nicht verbrauchten Rücklagen für Vertragskosten, beteiligt werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund des Versicherten sahen im Vorgehen der Allianz einen Verstoß gegen Paragraph 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dieser regelt, dass eine Überschussbeteiligung entweder gewährt wird oder ausdrücklich ausgeschlossen werden muss. Einem Teil der Kundschaft eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen mithilfe verworrener Vertragsklauseln zu verweigern, hielten die beiden Organisationen für unzulässig.
Der BGH schloss sich dem an. Beanstandet wurden die Passagen „Wir beteiligen Sie nach § 153 Versicherungsvertrags-Gesetz (VVG) an den Überschüssen ….“ und – speziell zur Verteilung unter anderem von Überschüssen aus Kosteneinsparungen – „Auch von diesen Überschüssen erhalten die … Versicherungsnehmer mindestens den in der jeweils aktuellen Fassung der MindZV genannten Prozentsatz (derzeit … 50 Prozent …).“
Laut BGH gehen damit 30 bis 50 Prozent der Riester-Kunden leer aus. Die Allianz bezifferte den Betrag, der den Kunden durch die unverständlichen Klauseln entgangen sei, vor Gericht indes auf nur durchschnittlich 60 Cent je Vertrag. Betroffen sind laut Allianz alle Riester-Verträge seit 2008.
Das BGH-Urteil dürfte auf andere Versicherungsunternehmen, die ähnliche Formulierungen in ihren Verträgen verwenden, ebenfalls Auswirkungen haben. Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten rufen betroffene Verbraucher auf, ihre Ansprüche bei der Allianz oder anderen Versicherungsunternehmen, die ähnliche Klauseln verwendet haben, geltend zu machen.