Angesichts von über fünf Millionen Arbeitslosen sind immer mehr Arbeitnehmer bereit, ihre Stundenzahl zu reduzieren, um so den Arbeitsplatz zu sichern. Oft unbekannt: Kommt es dennoch zu einer Kündigung, haben die entlassenen Arbeitnehmer trotz Teilzeitarbeit in vollem Umfang Anspruch auf das Arbeitslosengeld.
Die so genannte Bestandsschutzsicherung im Arbeitsförderungsrecht regelt, dass Arbeitnehmer, die in Teilzeit gewechselt sind, so viel Arbeitslosengeld bekommen können, als hätten sie Vollzeit gearbeitet. Das Arbeitslosengeld wird dann auf Basis des früheren Verdienstes mit voller Arbeitszeit berechnet.
Voraussetzungen für Bestandsschutzsicherung im Arbeitsförderungsrecht
Die gesetzliche Grundlage liefert § 130 Absatz 2 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB). Hier sind die Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit der gekündigte Arbeitnehmer trotz reduzierter Arbeitszeit die vollen Leistungen des Arbeitsamtes erhält:
- Der Beschäftigte muss die Arbeitszeit um mindestens fünf Wochenstunden reduziert haben.
- Die reduzierte Arbeitszeit muss um mehr als ein Fünftel unter einer vergleichbaren Vollbeschäftigung gelegen haben.
- Innerhalb der letzten 42 Monate muss der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate lang die Beschäftigung mit der längeren Arbeitszeit ausgeübt haben.
- Nach drei Jahren mit reduzierter Arbeitszeit muss der Beschäftigte ein halbes Jahr auf eine Vollzeitstelle gehen, um seinen Anspruch auf volles Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.
- Die sechs Monate müssen zusammenhängend gearbeitet worden sein und dürfen nicht zerstückelt werden.
Das Vollzeit-Arbeitslosengeld erhalten nur diejenigen, die auf dem Arbeitsmarkt für eine Vollzeitbeschäftigung zu Verfügung stehen.
Arbeitsagentur ausdrücklich auf früheren Vollzeit-Job hinweisen
Da das Arbeitslosengeld automatisch auf Basis der letzten zwölf Monate der Erwerbsfähigkeit errechnet wird, muss der gekündigte Arbeitnehmer die Arbeitsagentur bei Antragstellung ausdrücklich auf die frühere Tätigkeit mit voller Arbeitszeit und entsprechend höherem Entgelt hinweisen.Vor dem Gang zur Arbeitsagentur sollte der Arbeitslose genau die Arbeitsbescheinigung des ehemaligen Arbeitgebers unter die Lupe nehmen. Viele Arbeitgeber sind sich der Bedeutung der Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit nicht bewusst und nehmen es mit den Angaben zu abweichenden Dienstzeiten innerhalb der letzten 42 Monate nicht so genau.
Die Bestandsschutzsicherung gilt auch für Arbeitssuchende, die vom Arbeitsamt in eine Teilzeitstelle vermittelt wurden. Verlieren diese wieder ihren Arbeitsplatz, stellen sie sich beim Arbeitslosengeld nicht schlechter als vorher.
Hallo, ich bin im November 2014 von 100 Std. mntl. auf Vollzeit gegangen. Wenn ich jetzt arbeitslos werde’ ab wann wür de ich Arbeitslosengeld für Vollzet bekommen?