Am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber das Hausrecht. Was ist dem Arbeitnehmer erlaubt?
Was kann der Arbeitgeber verbieten? ROLAND-Partneranwältin Nadine Flöter-Kühne von der Kanzlei Dr. Schubert und Kollegen hat zusammengestellt, was man am Arbeitsplatz darf und was man lieber sein lässt, wobei zwischen Arbeitszeit und z.B. Pausen zu unterscheiden ist.
Privat surfen oder telefonieren am Arbeitsplatz
Mit dem Diensttelefon einen Arzttermin ausmachen oder kurz mal im Internet nach der nächsten Bahnverbindung schauen: Was man zu Hause nicht schafft, kann man doch schnell auf der Arbeit nachholen. Oder nicht? Rechtsanwältin Nadine Flöter-Kühne rät zur Vorsicht: „Soweit private Gespräche über das Bürotelefon geführt werden, zahlt der Arbeitgeber die Kosten für das Telefonat. Das wird nicht von allen Arbeitgebern akzeptiert.“
Dafür kann es eine Abmahnung oder sogar die Kündigung geben. Gleiches gilt für das Aufladen des geliebten Smartphones am Arbeitsplatz, denn der Arbeitgeber zahlt schließlich auch den Strom. Wer privat im Internet surft, kann ebenso in Schwierigkeiten geraten: „Soweit eine Vereinbarung besteht oder der Arbeitgeber dies gestattet hat, ist die private Nutzung erlaubt“, so Nadine Flöter-Kühne. Andernfalls muss der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass er nicht am Dienstcomputer surfen darf – am eigenen Smartphone aber schon. Doch Achtung: Dies gilt in der Regel nicht für die Arbeitszeiten, sondern nur für die Pausen.
Private Feiern am Arbeitsplatz
„Eine Feier im Büro sollte sich stets im üblichen Rahmen halten“, so Rechtsanwältin Nadine Flöter-Kühne. Und das nicht während der Arbeitszeit, sondern nur in der Pause. Auch ein Schluck Sekt oder Bier kann problematisch werden: „Auf den Ausschank von Alkohol sollte verzichtet werden, zumal Alkohol am Arbeitsplatz oft ohnehin ausdrücklich untersagt ist.“ E-Zigaretten liegen mittlerweile voll im Trend. Doch auch wenn der Genuss der elektronischen Alternative keinen klassischen Zigarettenrauch verbreitet, gilt Rücksichtnahme: „Die Kollegen sollten während der Feier nicht gestört oder beeinträchtigt werden“, so Nadine Flöter-Kühne. „Soweit der Arbeitgeber und auch die Kollegen keine Einwände haben, kann eine E-Zigarette in der Pause geraucht werden.“
Privater Besuch am Arbeitsplatz
Über Besuch am Arbeitsplatz freut sich fast jeder. Doch wer Freunde und Familie ins Büro einladen möchte, sollte vorher beim Chef nachfragen. Denn Rechtsanwältin Nadine Flöter-Kühne weiß: „Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und damit auch die Möglichkeit, Personen den Zutritt zum Arbeitsplatz zu versagen.“ Ein Verbot kann zum Beispiel mit den Datenschutzbestimmungen oder mit der Wahrung von Betriebsgeheimnissen zu tun haben. Ist der Arbeitgeber einverstanden, darf der Besuch vorbeikommen – jedoch sollte man das private Vergnügen in die Pausenzeiten legen.  Denn wer seinen geliebten Vierbeiner mit zur Arbeit bringen möchte, braucht das Einverständnis des Arbeitgebers.
Diebstahl am Arbeitsplatz
Wem ist das nicht schon mal passiert? Kurz vor Feierabend noch schnell etwas notiert und schon ist der Firmenkuli aus Versehen eingesteckt. Aber ist das schon Diebstahl? Auf jeden Fall! Auch wenn es kleinlich erscheint: „Der Wert des Gegenstands hat bei der Frage eines Diebstahls keinen Einfluss“, so die Rechtsexpertin. Auch das Mitgehenlassen von Kleinigkeiten kann zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen. Wer seine privaten Unterlagen im Büro druckt oder kopiert, muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen – denn auch Tinte und Papier zahlt der Arbeitgeber.
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