Eine Auslandsüberweisung muss nicht teuer sein, wenn es sich um einen Geldtransfer via SEPA handelt. Das schreibt die Bank ING Diba. Wer hingegen nicht aufpasst und die herkömmliche Auslandsüberweisung wählt, muss mit hohen Gebühren rechnen. Außerdem wichtig: Die AWV-Meldepflicht nicht vergessen.
Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat sich durch die sogenannte SEPA-Überweisung vieles vereinfacht. Das Kürzel steht für „Single Euro Payments Area“, was so viel wie „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“ bedeutet.
In EU kostet Auslandsüberweisung mit SEPA jetzt so viel wie Inlandsüberweisung
So gelten bei der Auslandsüberweisung in EU-Länder laut ING Diba mit SEPA gleiche Gebühren wie bei Inlandstransfers. Dafür müssen die Bankkunden die Internationale Bankkontonummer des Empfängers (International Bank Account Number, IBAN) und die Kennung seiner Bank (BIC-Code, auch SWIFT-Code genannt) angeben. Unabhängig davon muss die AWV-Meldepflicht bei der Deutschen Bundesbank beachtet werden.
Wenn aber Bankkunde einen Betrag in einer fremden Währung oder das Geld in außereuropäische Länder transferieren will, wird es teuer. In solchen Fällen kommt die klassische Auslandsüberweisung zum Einsatz. Sie ist in aller Regel mit deutlich höheren Gebühren als eine inländische Überweisung verbunden.
Kosten bei Nicht-SEPA-Auslandsüberweisung vorher vereinbaren
Überweisungs-Auftraggeber und Geld-Empfänger können miteinander vereinbaren, wer die Kosten tragen soll. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, schon von vornherein festzulegen, welche Gebührenvariante zum Einsatz kommen soll:
- OUR: Hier trägt der Überweisende die gesamten Kosten der Auslandsüberweisung. Dazu zählen auch die Gebühren, die das Geldinstitut des Empfängers beim Eingang des Überweisungsbetrags berechnet.
- SHARE: Wenn diese Vereinbarung gewählt wird, übernimmt der Auftraggeber die Gebühren seiner Hausbank und der Empfänger die Kosten, die bei seinem Geldinstitut und zwischengeschalteten Zahlungsdienstleistern anfallen.
- BEN: Bei einer solchen Auslandsüberweisung muss der begünstigte Zahlungsempfänger, der Beneficiary, sämtliche Gebühren übernehmen – auch die des Absenders, warnt die ING Diba.
Info AWV-Meldepflicht
Wer eine Auslandsüberweisung tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Hotline Bundesbank: (0800) 1234-111“. Es handelt sich um eine Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV): Wenn eine Auslandsüberweisung den Wert von 12.500 Euro übersteigt, muss der Bankkunde sie an die Bundesbank melden.
Dies gilt unabhängig davon, ob er die Überweisung in Euro oder Fremdwährung aufgibt und ob der Empfänger innerhalb oder außerhalb der EU residiert. Bei der Auswertung der Meldungen ist die Bundesbank zu strikter Geheimhaltung verpflichtet. Sie verwendet die Daten lediglich zur Erstellung der Zahlungsbilanz.
Die Meldeformulare, um der AWV-Meldepflicht nachzukommen, können die Bankkunden auf der Website der Bundesbank (www.bundesbank.de) herunterladen und anschließend ausdrucken.
Mir wollte eine spanische Bank noch hohe Gebühren für den Empfang einer Auslandsüberweisung aus Deutschland abknöpfen. Erst nach Protesten haben sie das Geld wieder gut geschrieben. Holzauge sei wachsam!