Nach dem Autokauf währt die Freude manchmal nur kurz. Vielleicht entdecken Sie ein anderes Auto, das Ihnen viel besser gefällt oder die finanzielle Situation ändert sich unerwartet. Doch kommt man dann noch aus dem Kaufvertrag mit dem Händler raus, etwa per Widerruf ?
Widerrufsrecht besteht in zwei Fällen
Die gute Nachricht vorweg: Sie können einen Autokauf unter bestimmten Bedingungen rückgängig machen. Ein generelles Widerrufsrecht, wie man es von vielen anderen Käufen kennt, existiert beim Autokauf zwar nicht. Dennoch öffnen sich einige Türen für unzufriedene Käufer.
- Privater Online-Autokauf: Sie haben 14 Tage Zeit, den Kauf zu widerrufen – ohne Angabe von Gründen. Diese Frist beginnt erst, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich erhalten haben. Wichtig dabei: Der Händler muss Sie ordnungsgemäß über dieses Widerrufsrecht informiert haben. Hat er das versäumt, verlängert sich Ihre Widerrufsfrist sogar auf ein ganzes Jahr.
- Autokauf mit Finanzierung: Auch wer sein Auto über einen Kredit finanziert, hat einen besonderen Trumpf in der Hand. Denn Kauf- und Kreditvertrag sind rechtlich eng miteinander verbunden. Widerrufen Sie den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen, fällt auch der Autokauf in sich zusammen. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn der Händler den Kredit vermittelt hat.
Doch was tun, wenn Sie Ihr Auto ganz klassisch beim Händler vor Ort gekauft haben? Auch dann gibt es Wege aus dem Vertrag – etwa wenn erhebliche Mängel auftreten. Faustregel: Als erheblich gelten Schäden, deren Reparatur mehr als fünf Prozent des Kaufpreises verschlingen würde. Sie müssen dem Händler zunächst die Chance geben, den Mangel zu beheben. Erst nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Besonders ärgerlich wird es, wenn Sie getäuscht wurden. Wurde der Kilometerstand manipuliert oder wurden Unfallschäden verschwiegen, können Sie den Vertrag anfechten. Dabei müssen Sie allerdings schnell handeln, sobald Sie die Täuschung bemerken.
Die Folgen des Widerrufs beim Autokauf
Kommt es zum erfolgreichen Widerruf oder zur Rückabwicklung, müssen beide Seiten den ursprünglichen Zustand wiederherstellen: Sie geben das Auto zurück, der Händler erstattet den Kaufpreis. Allerdings kann er eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen, wenn Sie das Fahrzeug bereits gefahren haben.
Bei Streitigkeiten hilft eine gute Dokumentation. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf und führen Sie wichtige Gespräche schriftlich. Oft hilft auch die Einschaltung einer Schlichtungsstelle, bevor der Gang zum Gericht nötig wird.