Die Kündigungsfrist für die Autoversicherung endet meist am 30. November. Doch viele Autofahrer können auch danach noch zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Denn wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht, so das Vergleichsportal Transparo.
Gut zu wissen: Die Rechnung der Autoversicherung muss einen Hinweis enthalten, ob der neue Beitrag eine Sonderkündigung rechtfertigt.
Einige Fakten zum Sonderkündigungsrecht
- Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden.
- Erhöht der Versicherer den Beitrag, muss die Rechnung im November beim Kunden eintreffen. Ohne Beitragserhöhung kann die Gesellschaft die Beitragsrechnung auch noch im Dezember verschicken.
- Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer den Grundbeitrag erhöht. Das bedeutet, der Autofahrer müsste bei konstantem Schadenfreiheitsrabatt und gleichen Leistungen einen höheren Beitrag bezahlen.
- Manchmal darf der Kunde sogar kündigen, obwohl sein Beitrag sinkt: Erhält er im neuen Jahr einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt, doch der Beitrag sinkt nicht um denselben Prozentsatz, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Auch wenn der Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld trägt, darf der Kunde kündigen. Das gilt, wenneine Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse den Preisanstieg verursacht.
- Selbst wenn nur ein Vertragsbestandteil (Haftpflicht oder Kasko) erhöht und der andere günstiger wird, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn späte Versicherungswechsler am 1. Januar noch keine neue Police haben, können sie laut Transparo beruhigt bleiben. Der Versicherer verschickt vorab eine Nachricht, dass der Vertrag angenommen wurde. Damit besteht voller Versicherungsschutz. „Kunden sollten in jedem Fall sehr aufmerksam auf Post von ihrer Versicherung achten“, sagt Johannes Hack, Vorstandsvorsitzender der transparo AG.