Der Bund der Versicherten (BdV) ist mit der Verbandsklage ( Az: 29 U 430/13) gegen die Allianz gescheitert, bei der es um die so genannte Benzinklausel in der Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) ging. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Ansicht des BdV zurückgewiesen, die Benzinklausel sei unverständlich und dürfe daher so nicht mehr verwendet werden, schreibt die Allianz.
Die Benzinklausel in den Bedingungen der Privat-Haftpflichtversicherung soll Überschneidungen zwischen der Kfz- und Privat-Haftpflichtversicherung vermeiden. Mit der Klausel wird klargestellt, dass Schäden, die durch den Fahrzeug-Gebrauch verursacht werden, von der Kfz-Haftpflichtversicherung und nicht von der Privat-Haftpflichtversicherung bezahlt werden (und damit zum Verlust von Schadenfreiheitsrabatt führen, während es in der PHV einen solchen Rabatt nicht gibt).
Laut Allianz nur wenig Streit um Benzinklausel
“In den meisten Fällen ist die Abgrenzung unproblematisch. In wenigen, besonders gelagerten Einzelfällen kann es zum Streit kommen. Bei der Allianz sind dies etwa 15 Fälle im Jahr, denen rund 250.000 Schadenfälle in der Privat-Haftpflichtversicherung und ca. 500.000 Schadenfälle in der Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüberstehen”, heißt es bei der Allianz.
Der BdV hält die Klausel bei mehreren Versicherern für intransparent und hat unter anderem gefordert, Beispiele in die Klausel aufzunehmen. “Unser Vorschlag zur Korrektur der Klausel war, Regelbeispiele einzufügen – oder einen ausdrücklichen Leistungseinschluss”, heißt es beim BdV. Dem hat das Gericht – unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – eine Absage erteilt. Beispiele würden Abgrenzungsfragen nicht lösen, sondern nur verlagern. Nicht die Klausel, sondern das Leben sei kompliziert. “Die abgewiesene Klage bestätigt, dass unser Weg mit kurzen und verständlichen Klauseln richtig ist,” sagt Jens Lison, Vorstand der Allianz Versicherungs-AG.