Wenn die Ausbildung beginnt, hören junge Leute häufig, sie hätten keinerlei Ansprüche bei der gesetzlichen Rente und bräuchten unbedingt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb wird oft nach Azubi, Berufunfähigkeitsversicherung, Test oder auch einfach nach Beste Berufsunfähigkeitsversicherung Azubis gesucht. Aber stimmt es, dass ohne private Vorsorge Azubis keinen Schutz haben?
„Der Berufseinstieg birgt Risiken: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt erst nach fünf Berufsjahren“. „Hilfe vom Staat völlig unzureichend: In den ersten fünf Jahren existiert kein gesetzlicher Schutz für Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger. Mit düsteren Szenarien wie diesen sollen Auszubildende zum Abschluss privater Berufsunfähigkeitsversicherungen verleitet werden.
1.100 Euro gesetzliche Rente für Azubis möglich
Doch Werbung und Vertretersprüche haben oft mit den Tatsachen nicht so viel zu tun, denn für Auszubildende greifen Ausnahmeregeln.
- Wartezeit: Zwar besteht generell eine fünfjährige Wartezeit, bis Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden können. Allerdings können sich Auszubildende bei voller Erwerbsminderung auf die “Vorzeitige Wartezeiterfüllung” (Paragraf 53 Sozialgesetzbuch VI) berufen. Ab dem ersten Arbeitstag zahlt die gesetzliche Rentenversicherung demnach infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, ab dem zweiten Jahr auch infolge von Freizeitunfällen oder sonstigen Krankheiten. Nur bei halber Erwerbsminderung gilt die fünfjährige Wartezeit.
- Rentenhöhe: Ebenso unzutreffend ist die oft gehörte Behauptung, die Leistungen der gesetzlichen Rente seien minimal, weil das geringe Azubigehalt zugrunde gelegt werde. Bei Berufseinsteigern wird jedoch das Durchschnittsgehalt aller Rentenversicherten zugrunde gelegt (Paragraf 71 Sozialgesetzbuch VI). Ein Azubi würde im Fall einer Erwerbsunfähigkeit so gestellt, als hätte er in diesem Jahr rund 33.000 Euro verdient. Und das wird hochgerechnet bis zum 60. Lebensjahr. Dadurch würde die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente für einen Azubi bei rund 1.100 Euro monatlich liegen.
So schließen Azubis eine Berufsunfähigkeitsversicherung richtig ab
Eine ergänzende Absicherung macht gleichwohl Sinn. Denn bei der gesetzlichen Rente gibt es für jüngere Versicherte keinen “Berufsschutz” mehr. Das bedeutet: Nur wenn gar keine Erwerbstätigkeit möglich ist, auch nicht in einem ganz anderen Beruf, sind die Voraussetzungen für die gesetzliche Rente erfüllt. Bei den privaten Policen ist die bisherige berufliche Tätigkeit versichert.
Experten von der Stiftung Warentest raten allerdings davon ab, die BU an eine Kapitalleben- oder Rentenversicherung zu koppeln. Das ist teuer und die eigentliche BU-Rente fällt gering aus. Vor allem aber: Wenn der Hauptvertrag irgendwann gekündigt wird, entfällt auch der BU-Schutz. Unproblematisch sei es, die BU an eine günstige Todesfallversicherung zu koppeln (auch “Risikoleben” genannt).