Wer derzeit in Verkaufsangeboten für Immobilien stöbert, stößt immer öfter auf einen bislang wenig bekannten Begriff: „Bieterverfahren“. Was im ersten Moment klingt wie eine Auktion mit Schnäppchenjägern, ist eine Verkaufsmethode, um einen möglichst hohen Preis beim Hausverkauf zu erzielen.
Der Immobilienboom in Deutschland geht weiter, die Preise insbesondere in Großstädten steigen und steigen. Manche Immobilienmakler sprechen sogar von einer Kaufpanik. Diese Situation macht sich das „Bieterverfahren“ zunutze, das in den USA oder Kanada viel verbreiteter ist als in Europa und nun auch in Deutschland immer populärer wird.
Die Idee: Der Verkäufer schafft eine Wettbewerbsstimmung unter den Kaufinteressenten, die alle nur zu einem bestimmten Termin die Immobilie besichtigen können und ein eigenes Kaufpreisangebot machen müssen, wenn sie die Wohnung oder das Haus erwerben wollen. Wie bei einer Auktion passiert es dann leicht, dass die Kaufinteressenten mehr bieten als ursprünglich gewollt. Der Verkäufer kann das beste Gebot annehmen – er muss es aber nicht.
Es wird nur ein Mindestpreis für die Gebote genannt
Der Ablauf: Wie bei jedem anderen Verkaufsangebot werden in Immobilienportalen und Zeitungen die üblichen Angaben zur Immobilie gemacht. Es fehlt aber der Verkaufspreis. Stattdessen wird auf das „Bieterverfahren“ hingewiesen. Der Verkäufer kann, muss aber nicht einen Mindestpreis nennen, den er erzielen will. Da in den Onlineangeboten vielfach zunächst nach Ort und Preis sortiert wird, ist die Angabe eines Mindestpreises durchaus sinnvoll.
Gleichzeitig wird der Besichtigungstermin genannt. Nur dann ist es möglich, die Immobilie zu besichtigen. Jeder Kaufinteressent kann ohne Voranmeldung vorbeikommen, in den USA wird das „Open House“ genannt. Ein Sachverständiger kann mit dabei sein. Während des Besichtigungstermins gibt es weitere wesentliche Informationen, etwa das Exposé. Wer nach der Besichtigung ein konkretes Kaufinteresse hat, kann nun innerhalb der Bietfrist von zwei bis vier Wochen sein Kaufpreisangebot abgeben, und zwar schriftlich.
Die Vorteile des Bieterverfahrens:
- nur ein Besichtigungstermin
- keine Preisverhandlungen
- Verkauf zum aktuellen Marktpreis
Beim klassischen Verkaufsverfahren handelt es sich trotz bester Marktanalyse stets um einen Schuss in Blaue. Der vom Verkäufer genannte Preis kann viel zu hoch sein und Kaufinteressenten abschrecken; im aktuellen Verkäufermarkt könnte es ebenfalls vorkommen, dass man viel zu bescheiden seinen Verkaufspreiswunsch ansetzt. Beim Bieterverfahren hat der Verkäufer es schwarz auf weiß, wie viel jemand bezahlen würde.
Die Nachteile des Bieterverfahrens:
Der Verkäufer sollte wissen: Der Kaufinteressent ist nicht an sein Angebot gebunden, er könnte also trotz klarer Aussage „Ich kaufe die Wohnung für X Euro“ einfach noch absagen. Nur ein vom Notar beglaubigter Kaufvorvertrag wäre verbindlich.
Da der Kaufvorvertrag mit einigen Kosten verbunden ist, wäre es sinnvoller, direkt den Kaufvertrag abzuschließen. Bis dahin bleibt jedoch noch das Risiko, dass der Kaufinteressent es sich anders überlegt – was beim klassischen Immobilienverkauf allerdings auch immer passieren kann. Beim Bieterverfahren hat der Verkäufer immer noch die Liste der Kaufinteressenten, die für das Objekt geboten haben.
Kritiker bemängeln, dass das Bieterverfahren nicht nur den Preisboom bei Immobilien weiter anheizen, sondern zudem die Interessenten zu einem gefährlichen Bietrausch verleiten können. Untersuchungen haben gezeigt, dass man kaum bei so einem Wettbewerb verlieren möchte und deshalb dazu tendiert, über sein Budget zu gehen. Das ist aber allen Auktionen gemein, etwa der Zwangsversteigerung vor Gericht. Befürworter sagen, Bieterverfahren seien ein ideales Medium, um eine hohe Nachfrage und ein geringes Angebot übereinander zu bringen. Bei Investitionsobjekten in Millionenhöhe oder seltenen Grundstücken sei das Bieterverfahren schon immer üblich gewesen.
Hausverkauf: Alle Ratgeber im Überblick
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Danke für die Erläuterungen. Wo findet man Angebote im Bieterverfahren in Berlin? Mit freundlichen Grüßen, Reinhard Dittrich, Berlin
Was sind denn in diesem Zusammenhang “virtuelle Datenräume” ?
Keine Ahnung, da wollte wohl jemand Plump-PR für einen Service machen. Ich habe den Link gelöscht.
Danke für den Beitrag! Das ist wirklich interessant. Beim Hausverkauf empfehle ich auch virtuelle Datenräume zu benutzen. Sie schaffen extra Sicherheit.