Bei so einer Schlagzeile dürfte der BILD-Chef befriedigt sein:
Sex sells, auch im Journalismus. Laut BILD muss eine Lebensversicherung nicht zahlen, weil die versicherte Person bei einem autoerotischen Unfall ums Leben gekommen ist. BILD bezieht sich auf ein angebliches Urteil der 21. Zivilkammer des LG Köln (ohne ein Aktenzeichen zu nennen).
Doch die Ehefrau geht leer aus, die Versicherung muss nicht zahlen, denn Heinz W. handelte grob fahrlässig, so die Entscheidung des Landgerichts in Köln.
Die Geschichte kann aber m.E. nur falsch sein: In der Lebensversicherung gibt es keine grobe Fahrlässigkeit. Ob jemand bei bizarren Sexspielen oder im Vollrausch auf der Autobahn ums Leben kommt, ist egal. Die Lebensversicherung zahlt immer. Ausschlüsse gibt es nur bei Krieg, Atombomben, falschen Antragsangaben oder Selbstmord.
Um Selbstmord kann es auch nicht gegangen sein, schon gar nicht um “grob fahrlässigen” Selbstmord. Außerdem ist bei Selbstmord der Lebensversicherer nur in den ersten 3 oder 5 Jahren des Vertrages von Leistungspflicht befreit, je nach Vertrag.
Bestenfalls kann es sich hier m.E. um eine Unfallversicherung gehandelt haben, vielleicht auch um eine Unfalltod-Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung. Dann hätte aber die Lebensversicherung die reguläre Todesfallsumme gezahlt, wovon in der BILD-Geschichte nicht die Rede ist. Bei Unfallversicherung war es bereits strittig, ob ein autoerotischer Unfall unter den Unfallbegriff fällt (fehlende Plötzlichkeit).