Blitzer-Apps auf dem Smartphone sind illegal, heißt es bei der Polizei oft. Neben einem Bußgeld von 75 Euro drohen laut Polizei auch Punkte in Flensburg. Sogar die Beschlagnahme und Vernichtung des Smartphones sei möglich. Ganz so eindeutig ist die Rechtslage mit den Radar-Warnern nicht, schreibt die ARAG Rechtschutzversicherung, Düsseldorf.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet Radarwarner – aber im klassischen Sinn. In den siebziger Jahren hatte der Gesetzgeber nur Geräte im Auge, die tatsächlich Signale von Messanlagen auffangen oder sie sogar stören. Davon kann bei Blitzer-Apps keine Rede sein. Sie senden selbst keine Störsignale, sondern nutzen zur Ortsbestimmung das GPS-Signal, wie jede andere Handy-App auch. Und die Datenbank mobiler Blitzer speist sich ausschließlich aus den Meldungen, die einzelne Nutzer per Tastendruck machen. Mit technischen Argumenten lässt sich ein Verbot von Blitzer-Apps also nicht rechtfertigen.
Installation der Blitzer-Apps legal
Rechtsexperten sehen daher bei den Smartphone-Ergänzungen eine rechtliche Grauzone. Eine schnelle Klärung durch die Gerichte ist nicht zu erwarten. Denn in der Praxis hat die Polizei riesige Probleme, einem Autofahrer überhaupt etwas nachzuweisen. Das fängt schon damit an, dass Blitzer-Apps legal auf jedes Handy geladen werden dürfen. Jedermann darf sie auch nutzen und aktuelle Blitzerstandorte abfragen, etwa zu Hause oder auf dem Rastplatz. Einzig dem „Führer eines Kraftfahrzeugs“ ist die Nutzung verboten.
Dass ein Smartphone aber tatsächlich per Piepton vor Blitzern gewarnt hat, ist kaum nachzuweisen. So dürfen sich Autofahrer nach derzeitiger Rechtslage schlicht weigern, ihr Handy für eine App-Kontrolle zu entsperren. Aber selbst wenn der Autofahrer die PIN herausgibt, wäre eine „Inspektion“ ins Blaue hinein klar rechtswidrig, so die ARAG Rechtschutzversicherung.
Smartphone muss nicht ausgehändigt werden
Zum einen, weil die Polizei für ihre Maßnahmen immer einen konkreten Anfangsverdacht braucht. Zum anderen, weil jedes Handy geschützte Kommunikation enthält. Im Zweifel müssten die Beamten also einen richterlichen Beschlagnahmebeschluss erwirken. Der allerdings erscheint kaum vorstellbar, schon wegen fehlender Verhältnismäßigkeit. Auf jeden Fall fein raus sind laut ARAG Autofahrer, die nicht alleine im Auto sitzen. Der Beifahrer darf eine Blitzer-App nämlich nach Lust und Laune auf seinem Telefon laufen lassen. Dass der Fahrer die Meldungen mithört, ist ganz eindeutig nicht verboten.