Bootshaftpflichtversicherung, Skipperhaftpflichtversicherung, Bootskaskoversicherung: Wer seinen Urlaub mit dem Boot auf dem Wasser genießen möchte, sollte an den richtigen Versicherungsschutz denken, so der Bund der Versicherten (BdV).
Die Bootshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar für jeden Bootseigner, denn sie deckt Schäden, die einem Dritten zugefügt werden. Dafür reicht die normale Privathaftpflichtversicherung nicht, denn die meisten Wasserfahrzeuge sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur der gelegentliche Gebrauch von Motorbooten ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert – das aber auch nur dann, wenn zum Führen keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.
Wer eine Bootshaftpflichtversicherung abschließen möchte, sollte auf folgende Kriterien achten:
- Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden betragen.
- Personenschäden, die sich Crewmitglieder gegenseitig zufügen, sollten mitversichert sein.
- Bootstrailer und Beiboote sollten im Versicherungsschutz integriert sein.
- Der Haftpflichtschutz gilt weltweit.
Wer eine Yacht oder ein Boot chartern möchte, benötigt eine Skipperhaftpflichtversicherung
Bootseigentümer sollten neben der Bootshaftpflichtversicherung auch eine Bootskaskoversicherung abschließen. Sie deckt Schäden am eigenen Boot gegen alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Der Versicherungsschutz gilt nur für die vertraglich vereinbarten Gewässer. Auf folgende Kriterien beim Vertragsabschluss sollte auch hier geachtet werden:
- Der Versicherer verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
- Die Versicherungssumme sollte dem (Neu-)Wert des Bootes entsprechen.
Denken Sie daran: Wer mit seinem Boot in ausländischen Gewässern fährt, benötigt in den meisten Ländern den Nachweis einer Bootshaftpflichtversicherung. Das Zertifikat für diese Police wurde in den vergangenen Jahren auf blauem Papier gedruckt, sodass sie als „Blaue Karte“ bekannt ist.