Auto abgefackelt: Welche Versicherung dafür aufkommt

Sind Sie besorgt darüber, wer für den Schaden an Ihrem Auto durch Brandstiftung verantwortlich ist? Egal ob am 1. Mai, Silvester oder bei Politiker-Treffen, Chaoten zerstören immer wieder private Fahrzeuge. In diesem Artikel erfahren Sie, wer für den entstandenen Schaden aufkommt und wie Sie sich schützen können.

Die Frage lässt sich im Prinzip leicht beantworten: Wer den Schaden verursacht hat, muss ihn bezahlen. Jedoch lassen sich Täter selten ermitteln (laut Polizei nur etwa jeder 5.) Und wenn, dann ist bei ihnen möglicherweise nichts zu holen. Eine Privat-Haftpflicht-Versicherung würde in diesem Fall nichts nutzen, da bei eindeutigen Vorsatztaten der Versicherungsschutz entfällt.

Bleibt die Hoffnung auf eigene Versicherungen. Eine Chance auf Ersatz haben nur Autobesitzer mit einer Kasko-Versicherung. Zu unterschieden ist die Teilkasko und die Vollkasko.

Die Teilkasko deckt neben Schäden durch Elementarereignisse wie Hochwasser oder Überschwemmungen unter anderem Diebstahl sowie Haarwild-Unfälle ab – nicht aber Vandalismus. Glasbruchschäden werden allerdings ebenso ersetzt wie Schäden durch Brandstiftung. Eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt gibt es in der Teilkasko nicht, der Kunde muss gegebenenfalls die vereinbarte Selbstbeteiligung (meist 150 Euro) tragen.

Brandstiftung in beiden Kaskoversicherungen abgedeckt – aber nicht reine Vandalismusschäden

Pech hat ein Autobesitzer, bei dem nur Blech demoliert wird. Dieser reine Vandalismusschaden wäre bei der Teilkasko unversichert. Probleme kann es auch geben, wenn versicherte Risiken wie Diebstahl und nicht versicherte wie Vandalismus zusammen treffen. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes muss die Teilkasko nur den reinen Diebstahlschaden regulieren (Az: IV ZR 212 / 05). Bei diesem Fall hatten Diebe eine Scheibe eingeschlagen, das Radio gestohlen – anschließend noch Karosserie und Verdeck demoliert. Bezahlt werden mussten nur Scheibe und Radio.

Die Vollkasko deckt ebenfalls Brandstiftung ab, außerdem sind selbstverschuldete Unfällen und Vandalismus, mitversichert („Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen“). Eigentümer von demolierten Autos können also unabhängig von Brandstiftung Schadenersatz fordern, wobei allerdings zu beachten ist: Auf einer Selbstbeteiligung sowie der höheren Prämie wegen einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt bleiben sie sitzen.

Was wird erstattet?  In der Regel wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt, also der Preis eines gleichwertigen Fahrzeugs auf dem Gebrauchtmarkt. Die Ausnahme: Der Wagen ist neu, und die Kaskoversicherung beinhaltet eine Neuwert-Entschädigungsklausel. Dann bekommt der Versicherte bei einem Totalschaden den Kaufpreis ersetzt.

Grobe Fahrlässigkeit, wenn man in in der falschen Gegend parkt

Die Versicherungsgesellschaften haben bei Teil- wie Vollkasko generell zwei Möglichkeiten, die Regulierung zu verweigern. So zählen wie Kriegsereignisse „innere Unruhen“ zu den Ausschlüssen. Darunter wird verstanden, dass sich größere Menschenmassen zusammenrotten und mit vereinter Gewalt vorgehen. Davon kann aber bislang kaum die Rede sein. Ein anderer Grund, die Leistung zumindest teilweise zu verweigern, ist die „grobe Fahrlässigkeit“. Wird ein Fahrzeug bewusst in einer Krawallgegend geparkt, kann man kaum eine Entschädigung erwarten.

Zusammenfassung

  • Chaoten demolieren immer wieder private Autos und stecken sie in Brand.
  • Wer den Schaden verursacht hat, muss ihn bezahlen, aber Täter sind selten zu ermitteln.
  • Autobesitzer mit einer Kasko-Versicherung haben eine Chance auf Ersatz bei Brandstiftung.

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