Am 01.01.2023 hat die Bundesregierung das neue Bürgergeld eingeführt und damit die Grundsicherung für Arbeitssuchende neu geregelt. Es hat das Arbeitslosengeld II abgelöst, das bisher ein wesentlicher Faktor für die Befreiung von den Rundfunkgebühren war. Bezieher des Bürgergeldes bleiben jedoch wie bisher von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.
Wer von ALG II oder Sozialleistungen befreit ist, muss nichts unternehmen – der Übergang zum neuen Bürgergeld erfolgt automatisch. Der bereits bestehende Freibetrag bleibt bestehen. Ein neuer Antrag muss erst gestellt werden, wenn die bestehende Befreiung ausläuft oder ein neuer Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld erteilt wird. Es ist nicht erforderlich, die Änderungsbescheide für den Beitragsservice einzureichen, mit denen die Leistungsbehörden die Leistungsempfänger über die Einkommensänderung des Bürgers informieren.
GEZ-Befreiung nicht bei Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld
Wer ein Bürgergeld sowie bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter, Asylbewerberleistungen, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, ist von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Der Bezug von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld berechtigt jedoch nicht zur Befreiung.
Der Beitragsservice sollte nur dann kontaktiert werden, wenn ein Nachweis vorliegt, um eine Befreiung von den Rundfunkgebühren zu beantragen. Verzögerungen bei der Beibringung der erforderlichen Nachweise sind unschädlich, da die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden kann.
Antrag auf Befreiung muss ausgedruckt werden und zur GEZ geschickt werden
Unter rundfunkbeitrag.de kann das erforderliche Antragsformular online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Nach Unterzeichnung des Formulars muss es zusammen mit den erforderlichen amtlichen Leistungsnachweisen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln geschickt werden.
Alle Informationen zu den Möglichkeiten der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht hat der Beitragsservice auf seiner Internetseite unter rundfunkbeitrag.de gebündelt. Neben einer Übersicht aller Befreiungsvoraussetzungen findet sich dort auch das nötige Antragsformular.
Geizen bei der GEZ: Hier einige Ratgeber:
- Rundfunkbeitrag (GEZ): Befreiung für Auszubildende möglich
- Privates Radio gründen – und nie mehr GEZ zahlen
- GEZ kostenlos anrufen – das ist die Festnetznummer
Übrigens: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat bereits 2009 angekündigt, mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II) Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden. Diese Bescheinigung kann dann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersendet werden, heisst es in einer Pressemitteilung. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.
Eine gesonderte Vorsprache zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist damit nicht mehr erforderlich. Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Zuvor musste der GEZ im Original der ALG II-Be-cheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ, nicht die Bundesagentur für Arbei
Hallo, es ist eine Unverschämtheit, wie mit älteren, über 70 zig Jährigen Mitbürgern umgegangen wird.
Die Dame ist aufgrund einer sehr geringen Rente und dadurch bedingt Sozialhilfezahlungen von der Stadt in der Sie wohnt unterstützt wird, trotzdem wird Sie immer wieder mit Zahlungserinnerungen und Androhungen von Zwangsversteigerungen bombardiert. Sie hat von Ihrer Stadt Anträge zur Befreiung und
Bescheinigungen beim Beitragsservice eingereicht, diese sogar per Einschreiben an den Beitragsservice gesendet. aber anscheinend gibt es beim Beitragsservice nur Analphabeten, die Ihre Post nicht zuordnen ,Lesen und dementsprechend bearbeiten können. Das ist ein Trauriges Deutschland… .