Wenn Eiszapfen und Dachlawinen, die von Häusern herabstürzen, an davor parkenden Fahrzeugen Schäden anrichten, stellt sich häufig die Frage: Welche Versicherung zahlt das, wer ersetzt den Schaden, weil nicht rechtzeitig der Schnee geräumt wurde, also der Pflicht zum Winterdienst vernachlässigt wurde?
Gut dran sind in solchen Fällen immer Autofahrer mit einer Kaskoversicherung. Denn eine Kfz-Vollkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die am Fahrzeug des Versicherten durch eine Dachlawine entstanden sind. Zerstört die Dachlawine die Autoscheiben, leistet die Teilkaskoversicherung. Ohne Kasko-Schutz kann es für einen Autobesitzer durchaus problematisch werden, seinen Schaden ersetzt zu bekommen, warnt der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV). Denn dafür muss der Geschädigte nachweisen können, dass der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht bei der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen ist. Und eine solche Beweisführung kann demnach vor Gericht schwierig sein. Deshalb ist es bei einem vollkaskoversicherten Fahrzeug gegebenenfalls sinnvoller, sich zunächst an den eigenen Versicherer zu wenden.
Verkehrsicherungspflicht und Haftung des Hauseigentümers
Selbstverständlich sind aber auch Hauseigentümer nicht frei von entsprechenden Sorgfaltsverpflichtungen. So hat er im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass Straße und Gehweg vor dem Haus gefahrlos passiert werden können – soweit dies mit zumutbaren Mitteln möglich ist, wie der ADAC erläutert. Demnach hängt etwa der Umfang der Verkehrssicherungspflicht bereits stark von der Region ab.
Nur in schneereichen Gebieten muss der Hauseigentümer zur Sicherung Schneefanggitter oder Warnschilder anbringen. Zudem wird von ihm nicht verlangt, dass er Tag für Tag aufs Dach klettert und dort die Schneemenge inspiziert bzw. entfernt. Aber er ist schon gehalten, nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter das Dach auf mögliche Schnee- oder Eisabgänge hin zu überprüfen.
Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung sinnvoll
Der Hauseigentümer sollte mögliche Gefahrenbereiche außerdem mit entsprechenden Warnhinweisen kennzeichnen, unter Umständen sogar absperren, raten Experten. Wobei sie darauf hinweisen, dass ein Absperren des Gehwegs nur vorübergehend bei drohenden Dachlawinen, jedoch nicht dauerhaft erlaubt ist. Hausbesitzer können die Pflicht, Eiszapfen und Schneemassen vom Dach zu entfernen, auch an ihre Mieter weitergeben, indem sie ihnen im Mietvertrag sämtliche Verkehrssicherungspflichten für das Haus übertragen. Sie sollten unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben, und zwar eine Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung.
Ist eine Dachlawine abgegangen oder hat sich ein Eiszapfen gelöst und das eigene Fahrzeug ist beschädigt, sind Autobesitzer immer gut beraten, wenn sie den Schaden und den Schadensort möglichst aussagekräftig dokumentieren – am besten mit Fotos und Zeugenaussagen. Dann ist im Zweifelsfall auch die Aussicht größer, einen Hausbesitzer haftbar machen zu können, so das Goslar Institut.
Schneeräumen als Winterpflicht: Alle Ratgeber im Überblick
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