Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs beschlossen. Dazu sollen rund 36 Millionen Grundbücher mit einem Gesamtbestand von mehr als 400 Millionen Seiten in eine Datenbankstruktur überführt werden. Die Länder den Zeitpunkt der Einführung des Datenbankgrundbuchs selbst bestimmen können. Was ändert sich dadurch?
Die meisten Grundbücher in Deutschland werden bereits heute in elektronischer Form geführt. Die Art der Darstellung hat sich jedoch gegenüber dem früheren papiergebundenen Grundbuch nicht verändert. Das geplante bundeseinheitliche Datenbankgrundbuch soll dafür sorgen, dass Grundbuchinhalte künftig maschinenlesbar sind. Grundbuchinhalte werden strukturiert und logisch verknüpft, so dass sie in einer Datenbank gespeichert werden können.
Das Datenbankgrundbuch ermöglicht dann eine übersichtlichere Darstellung von Grundbucheintragungen. Es werden zudem neue Recherche- und Auskunftsmöglichkeiten entstehen. So wird es beispielsweise möglich sein, schnell Informationen über Dienstbarkeiten (z. B. Leitungsrechte) zu erlangen, die sich über viele Grundstücke erstrecken. Außerdem wird die strukturierte Datenhaltung eine wesentlich effizientere Einbindung des Grundbuchs in den elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen, so das Bundesjustizministerium.
Laut Grundbuch.eu ist die Projektierung, wenn auch mit den üblichen Verzögerungen, voll im Gange. Eine effziente Benutzung, wie es beispielsweise das Land Registry aus Großbritannien erlaubt, ist schon was feines.