Eine Drohne kaufen ist mittlerweile günstig geworden. Immer mehr Technikfans nutzen die mit Kameras ausgestatteten Drohnen inzwischen daher für Spiel und Spaß. Aber wer haftet, wenn sie abstürzen und Schaden anrichten? Und wann verletzen die Luftaufnahmen die Privatsphäre anderer?
Filmen mit Drohnen
Nachbarn: Einig sind sich die Juristen darin, dass Hobby-Piloten ihr Gerät nicht über dem Grundstück der Nachbarn kreisen lassen dürfen. Wer Menschen in ihrem Haus oder Garten heimlich fotografiert oder filmt, macht sich eindeutig strafbar nach § 201a des Strafgesetzbuches. In jedem Fall muss der Drohnen-Pilot bei Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, deren Recht am eigenen Bild beachten. Das bedeutet: Er darf sie nicht ohne deren Einwilligung veröffentlichen.
Gebäude: Was viele nicht wissen: Auch wenn Gebäude fotografiert werden, kann es Ärger geben. Solange der Nutzer die Bilder nur privat zeigt, hat er nichts zu befürchten. Macht er sie zum Beispiel im Internet zugänglich, kann er in Konflikt mit dem Urheberrecht des Architekten geraten. „Die Panoramafreiheit gilt nur für Fotos, die das Bauwerk zeigen, wie es von der Straße zu sehen ist“, Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Bei Luftaufnahmen, die auch Rückseite und Innenhof erkennen lassen, droht eine Abmahnung.“
Wann für Drohne Erlaubnis notwendig ist
Bis zu einem Gewicht von fünf Kilo ist keine Erlaubnis nötig. Nur, wenn das Gerät schwerer ist oder auch gewerblich Verwendung findet, muss der Nutzer bei den zuständigen Landesbehörden eine Aufstiegsgenehmigung beantragen. Hobbypiloten brauchen auch keine Schulungen zu belegen. Prinzipiell dürfen damit sogar Kinder die Flugkörper steuern. „Wenn das Gerät abstürzt, haftet aber der Führer für alle Schäden“, warnt  ERGO-Versicherungexperte Rolf Mertens. „Daher sind alle Flugfahrzeuge versicherungspflichtig.“
Welche Versicherung Drohnen-Schaden zahlt
Ob die eigene Privathaftpflicht ausreicht, hängt ganz vom Anbieter ab. Die meisten Policen decken Unfälle mit Drohnen nicht ab. Bei der ERGO Versicherung hingegen schließt nach eigenen Angaben der Schutz Fluggeräte bis fünf Kilo ein. „Es empfiehlt sich also dringend, vor dem Start einen genauen Blick ins Kleingedruckte zu werfen und gegebenenfalls eine Zusatzpolice abzuschließen“, so Rolf Mertens.