Die DSL-Bank (Postbank) lehnt wie einige anderen Banken und Sparkassen es ab, Kredit-Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen. In die Standard-Abwimmel-Phrasen der Kreditwirtschaft hat die DSL-Bank aber immerhin eine originelle Neuigkeit aufgenommen: Der Bankkunde könnte froh sein, dass Kredit-Bearbeitungsgebühren extra berechnet wurden – sonst wäre es noch teurer geworden!
Das Ablehnungsschreiben der DSL-Bank enthält zunächst die Argumente, die schon viele Bankkunden gehört haben, die die Bearbeitungsgebühren zurückfordern:
- Es gibt keine BGH-Entscheidung
- Die OLG-Urteile sind für uns nicht bindend
- Es war eine Preisabrede, keine AGB
- Im E-Üffektivzins war Bearbeitungsgebühr drinDie DSL-Bank aber beim Thema Kredit-Bearbeitungsgebühren noch mehr zu bieten:Der Kredit würde sich für Sie sogar noch verteuern, wenn die DSL Bank auf die gesonderte Erhebung des Bearbeitungsentgelts verzichten und den tsprechenden Aufwand in den Sollzins einpreisen würde. Schon deshalb können wir die Ansicht einiger Gerichte nicht teilen, die Erhebung des Bearbeitungsentgelts führe zu einer “unangemessenen Benachteiligung” des Verbrauchers.
Hier das Schreiben der DSL-Bank:
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Dass der Kredit mit eingerechneter Bearbeitungsgebühr etwas teurer sein müsste, wenn die Bank genauso viel verdienen will, ist durchaus logisch. Denn die extra berechnete Bearbeitungsgebühr fließt sofort, während sie als Teil der Raten nach und nach gezahlt würde. Zudem hat die Bank einen Vorteil, sollte der Kredit vorzeitig zurückgezahlt werden: Die bereits gezahlte Bearbeitungsgebühr ist für den Kunden voll verloren, nicht nur anteilig wie bei einer Rateneinrechnung.
Genau dieser Unterschied spricht dagegen, dass es eine reine Preisabrede war. Es ist nicht das Gleiche, ob der Kunde Kreditkosten zu Beginn in einem Betrag oder ratierlich zahlt. Eine solche Abrede fällt für mich aber unter AGB, wenn es nicht im Einzelfall ausdrücklich verhandelt wurde.
Welche Erfahrungen haben Sie mit der DSL-Bank und Bearbeitungsgebühren gemacht? Wurde darüber verhandelt? Schreiben Sie mir!
Ich habe meine Rückforderung am 29.10.2014 an die DSL Bank geschickt. Nach dem Mustertext von test.de und per Einschreiben mit Rückschein. Bis heute keine Antwort.
Da haben Sie leider verloren. Nur ein gerichtlicher Mahnbescheit hätte die Verjährung gehemmt. Nun ist es leider zu spät.
Hallo, ich habe die gleiche Erfahrung mit der DSL Bank gemacht. Als das erste Urteil bzgl. Bearbeitungsgebühren bekannt wurde (im Frühjar 2014) habe ich die Gebühren zurückgefordert, und wurde von der DSL-Bank vertröstet (Die genaue Begründung müsste ich nachschauen). Nun habe ich den Ombudsmann eingeschaltet, der die Verjährung schon aufgehoben hat, und einen Mahnbescheid gestellt. Die Bank hatte genug Zeit zu antworten, hat sich aber noch nicht gemeldet, jetzt heißt es abwarten…
Die DSL Bank bat im 1. Antwortschreiben um Geduld. Etwa 2 Wochen später erfolgte die Auszahlung der Bearbeitungsgebühr zzgl.Zinsen +5%. Absolut keine Probleme gehabt.
Hallo, ich habe ebenfalls diesen Standartschreiben von der DSL Bank zurück bekommen, habe dann nochmals mit Anwalt gedroht aber die DSL-Bank schrieb arrogant zurück das sie dies nicht interessiere. Keine Ahnung was man da noch machen kann.
Lychku2012 …hallo mir bzw.uns ging es auch so…die gleiche Antwort wie bei jedem juser dieser Seite ,traurig:-(!! Nun ja was soll man machen…wir doofen deutschen werden doch nur noch veräppelt!wer hat denn schon was zurück bekommen seit dem Urteil ,ich denke niemand,trotz Gerichtsurteil…Armes Deutschland
Es gibt vom 19.4.2013 ein neues Urteil, in dem dei Postbank mit dieser neuen ‘Ausrede’ unterlegen ist,siehe folgenden Link:
http://www.t-online.de/wirtschaft/unternehmen/id_63043320/postbank-muss-kredit-entgelt-zurueckzahlen.html
Ich werde es daher nochmal mit einem Schreiben per Anwalt versuchen.
Meine Bearbeitungsgebühr von 670 Euro bei der DSL Bank habe ich mit Einschreiben per Rückschein mit der Vorlage des Musterbriefes zurückgefordert- 2 Monate gar keine Antwort. Nach einer E-Mail, in der ich mein Ärger über gar keine Antwort bei so langjährigen Kunden Luft gemacht hatte, kam endlich eine Antwort:
Wörtlich heisst es da:
Das Bearbeitungsentgelt wird für die Kapitalüberlassung geschuldet. Das Entgelt wird mitfinanziert und ist Bestandteil des Kreditnennbetrages. Es wird bei der Auszahlung des Darlehens oder eines ersten Darlehensteilbetrag fällig und in voller Höhe einbehalten. Wir sehen deshalb die DSL Bank von den Gerichtsurteilen, die die Erhebung des Bearbeitungsentgeldes als unzulässig ansehen, nicht als betroffen an.
Dann sollten Sie eine gerichtliche Durchsetzung erwägen, ggfls. – sofern keine Verjährung droht – bis zur Entscheidung des BGH zuwarten, um das sehr niedrige Prozessrisiko noch weiter zu minimieren.
Meine Ehefrau und ich haben die DSL-Bank auf Rückzahlung von 450 Euro Bearbeitungsgebühren beim Amtsgericht Bonn verklagt. In der Korrespondenz hat DSL eine ihre Ansicht bestätigende Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (25 O 2657/12) angeführt. Das in der Berufungsinstanz beim OLG Stuttgart (6 U 100/12) ein Vergleich abgeschlossen wurde, hat sie "vergessen" mitzuteilen. Abgesehen davon wurden die Standard-Abwimmel-Phrasen incl. der Verteuerungstheorie benutzt.
Hallo, wir haben letztes Jahr auch 1080€ Bearbeitungsgebühren an die DSL Bank gezahlt und wollen diese jetzt zurückfordern. Können Sie uns vielleicht das Aktenzeichen ihrer Klage beim Amtsgericht Bonn mitteilen, damit wir dieses mit angeben können?! Das wäre für uns sehr hilfreich.
Auch ich habe gerade diese Erfahrung bei DSL gemacht,ohne vorherige Absprache bzw. Hinweise durch den Voroertbetreuer erhielt ich heute Post mit der Zusage über mein Beamtendarlehen und dabei den Hinweis das von meinen 55T Euro mal eben 1100 Euro BEARBEITUNGSGEBÜHR abgezogen werden.Ohne Kommentar…..