EC-Karten / Giro-Karten sperren: Denken Sie auch an KUNO

Für die EC-Karten-Sperre gibt es eine einfache Nummer: 116 116. Das ist der sogenannte Sperr-Notruf. Natürlich kann man die gestohlene oder verloren gegangene EC-Karte (genauer: Maestro-Karte) direkt per Anruf bei der Bank sperren lassen.

Wer aber nun glaubt, ab Sperrung der EC-Karte sei kein Missbrauch mehr möglich, der hat sich ziemlich geschnitten. Mit der gesperrten EC-Karte können Kriminelle noch munter einkaufen gehen, und das Monate, vielleicht sogar noch Jahre lang nach der Sperrung. Der Grund: Gesperrt ist via 116 116 nur der Karteneinsatz mit PIN, weiterhin möglich ist der Einsatz der EC-Karte im sogenannten Unterschriften-Verfahren im Einzelhandel.

Karte muss auch für Unterschriften-Verfahren gesperrt werden

Kriminelle müssen nur auf dem Beleg halbwegs überzeugend die Unterschrift fälschen, was nicht besonders schwer ist – jedenfalls wird an den Kassen nach meinem Erleben nicht besonders genau geprüft. Dieses Unterschriften-Verfahren funktioniert auch mit bei Banken gesperrten EC-Karten.

Der Grund: Seit 2006 schon gibt es keinen Datenaustausch mehr zwischen Banken und Einzelhandel. Offenbar weigern sich die Banken, die Daten zu liefern, weil sich der Einzelhandel weigert, das gebührenpflichtige PIN-Verfahren ausschließlich zu nutzen. Der Leidtragende dieses Gebührenstreites zwischen zwei Branchen: der Verbraucher

Eine Sperre für das Unterschriften-Verfahren der EC-Karte lässt sich nur erreichen, wenn der Bankkunde bei der Polizei eine Anzeige erstattet und eine so genannte KUNO-Meldung erfolgt. Das ist ein separates Sperrsystem von Polizei und Einzelhandel.

KUNO ist die Abkürzung für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“

Die KUNO-Meldung geht so:

1. Anzeige bei der Polizei aufgeben
Um den Verlust Ihrer Karte anzuzeigen, wenden Sie sich an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle. Erbitten Sie dort zudem eine KUNO-Meldung und lassen Sie sich eine Sperrbestätigungsnummer und ein KUNO-Merkblatt aushändigen.

2. KUNO-Sperrbestätigungs-nummer anfragen
Je nach Bundesland erhalten Sie bei der Aktivierung einer KUNO-Sperre eine Sperrbestätigungsnummer von der Polizei ausgehändigt. Mit dieser Nummer können Sie online Ihre Kartenfolgenummer nachmelden oder Ihre KUNO-Sperre löschen.

3. Kartenfolgenummer nachmelden
Füllen Sie ein Formular auf https://www.kuno-sperrdienst.de/ aus mit Ihren persönlichen Kontodaten sowie der individuellen Sperrbestätigungsnummer, welche Ihnen im Rahmen Ihrer Kartensperrung von der Polizei übergeben wurde.

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Ein Gedanke zu „EC-Karten / Giro-Karten sperren: Denken Sie auch an KUNO

  1. Michel Antworten

    Seriously? Davon habe ich bisher noch nie gehört und muss sagen, es wird wirklich Zeit, dass die ec-Karte komplett abgeschafft wird, wenn das im Falle eines simplen Verlusts so ein Heckmeck wird. Wow, einfach nur wow!

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