Mehr Flexibilität, aber auch mehr Regeln: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht im Mittelpunkt der aktuellen Elterngeld-Regelungen. Während nur 1,8 Prozent der Väter in Elternzeit gehen, nutzen 25 Prozent der Mütter diese Auszeit. Ein Überblick über die wichtigsten Fakten zur Elternzeit.
Wer kann Elterngeld bekommen?
Anspruch auf Elterngeld haben alle Elternteile, die mit ihrem Kind bis zum Alter von acht Jahren in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies gilt nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern. Berechtigt sind sowohl Angestellte als auch Selbstständige, Beamte, Erwerbslose sowie Hausfrauen und Hausmänner.
Einschränkung ist die Einkommensgrenze von 175.000 bis 300.000 Euro.
Bis 31. März 2024:
- Paare: 300.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
- Alleinerziehende: 250.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
Ab 1. April 2024:
- Paare und Alleinerziehende: 200.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
Ab 1. April 2025:
- Paare und Alleinerziehende: 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen:
Die Änderungen gelten jeweils für Kinder, die ab dem genannten Datum geboren werden. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet. Ursprünglich war eine stärkere Absenkung auf 150.000 Euro geplant, dies wurde jedoch nach Kritik abgemildert.
Wie lange können Eltern maximal Elternzeit pro Kind nehmen?
Die maximale Elternzeit beträgt drei Jahre pro Kind für jeden Elternteil. Dieser Zeitraum kann flexibel in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden. Bis zu 24 Monate können zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Eine gleichzeitige Freistellung beider Eltern ist möglich.
Wann muss der Arbeitgeber informiert werden?
Für eine Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes gilt eine Anmeldefrist von sieben Wochen vor Beginn. Soll die Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden, verlängert sich die Anmeldefrist auf dreizehn Wochen.
Welche Arbeitszeit ist erlaubt, um noch Anspruch auf Elterngeld zu haben?
Die wöchentliche Arbeitszeit darf maximal 32 Stunden betragen, um noch Anspruch auf Elterngeld zu haben.
Wie hoch ist der Mindest- und Höchstsatz?
Der Mindestsatz des Elterngeldes beträgt 300 Euro, während der Höchstsatz bei 1.800 Euro liegt. Das Elterngeld wird dabei individuell berechnet. Zur genauen Berechnung steht ein Elterngeldrechner des Familienministeriums zur Verfügung.
Was bedeutet der Progressionsvorbehalt?
Das Elterngeld ist zwar grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass auf das Elterngeld selbst keine direkten Steuern anfallen, der Betrag jedoch zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird.
Worin unterscheidet sich das ElterngeldPlus vom regulären Elterngeld?
Das ElterngeldPlus eignet sich besonders für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Es ergänzt das Teilzeiteinkommen und kann über einen doppelt so langen Zeitraum bezogen werden wie das reguläre Elterngeld. Zwar ist der monatliche Betrag geringer, aber es unterstützt besser die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.