Immobilienerben sollten sich zügig in das Grundbuch eintragen lassen, lautet ein Tipp. Dafür muss der Erbschein dem Amtsgericht vorgelegt werden. Dieses veranlasst die Eintragung. Liegt ein Erbschein vor, ist die Änderung im Grundbuch zwei Jahre lang gebührenfrei, Nr. 14110 KV GNotKG (Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz) .
In jedem anderen Fall beträgt die Gebühr für eine Änderung im Grundbuch rund ein Prozent des Marktpreises. „Das kann – je nach Wert der Immobilie – schnell eine vierstellige Summe werden. Wer die geerbte Immobilie nicht veräußern möchten, sollte den Eintrag im Grundbuch deshalb vor Ablauf der Frist ändern lassen”, rät die Bayerische Landesbausparkasse.
Außerdem wichtig: Als neuer Immobilien-Eigentümer übernimmt man die Verantwortung dafür, dass keine Gefahren von der Immobilie ausgehen und niemand zu Schaden kommen kann. Deshalb ist zu prüfen, ob beispielsweise überhängende Äste oder morsche Bäume die Nachbargrundstücke beeinträchtigen können.
Hallo,
als neuer Immobilien Besitzer muss man eh immer für alles haften was mit dem Grundstück zu tun hat. Die Grundbuch Änderung ging von unserem Notariat ziemlich schnell von statten. Das Gerichts- und Notarkostengesetz muss ich mir ja nicht extra anschauen.