Die Ergo Lebensversicherung ist wie schon andere Lebensversicherer vom Bundesgerichtshof (BGH) verurteilt worden, mehrere Klauseln nicht mehr zu verwenden, und zwar zu Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen (Az. IV ZR 198/10). Für Ergo-Kunden mit beendeten oder beitragsfrei gestellten Policen können daraus Nachforderungsansprüche resultieren.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Es ging dabei um die seit Herbst 2001 von der Hamburg-Mannheimer (heute Ergo-Lebensversicherung) verwendeten Klauseln in Kapitallebens- und Rentenversicherungen, mit denen sich der Lebensversicherer sich unter anderem das Recht gibt, Abschlusskosten sofort mit Prämien des Kunden zu verrechnen. Deswegen fallen “Rückkaufswerte” bei frühen Kündigungen sehr gering aus. In einem ebenfalls von der Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin geführten Verfahren hatte der Bundesgerichtshof bereits am 25. Juli gegen den Deutschen Ring und am 17. Oktober gegen den Versicherer Generali vergleichbar entschieden und solche Klauseln verboten. Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt:
Besonders die Kunden der Ergo können mit erheblichen Nachzahlungen rechnen, weil viele von ihnen die Verträge meist nach wenigen Jahren gekündigt und häufig gar keinen Rückkaufwert erhalten haben. Für die Verbraucherzentrale ist dies ein Beleg dafür, dass Ergo viele Verträge an Kunden verkauft hat, bei denen von vornherein absehbar war, dass sie nicht auf Dauer die Beiträge aufbringen würden.
Verhandlungen gegen die Versicherer Allianz, Ergo und Iduna würden demnächst stattfinden.
Einen Musterbrief, mit dem Kunden einen Nachschlag von der Lebensversicherung fordern können, bietet die Verbraucherzentrale Hamburg für 90 Cent an.