Gerade geheiratet? Dann sollten neue Ehepaare rechnen, ob das ?Faktorverfahren für sie lohnt. Es gibt dafür einen offiziellen Rechner im Internet. Lesen Sie hier mehr über das Faktorverfahren.
Ehepaare können sich seit 2010 für das neue Faktorverfahren entscheiden. Damit entsprechen die Steuerabzüge auf dem Lohnzettel genauer dem Verdienst. Sonst zahlen vor allem gering verdienende Frauen zu viel Steuern im Voraus. Denn wenn beide Eheleute arbeiten gehen, konnten sie früher nur zwischen zwei verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen wählen: Beide IV oder III plus V. Verdienen beide in etwa das Gleiche, ist die Wahl von Steuerklasse IV für beide sinnvoll. Die Abzüge sind ebenfalls in etwa gleich. Verdient einer deutlich mehr, so ist die Kombination von III/V empfehlenswert: Der Besserverdiener nimmt die „günstige III“, der Partner mit geringerem Verdient die „teure V“. Unterm Strich bleibt beim monatlichen Gesamtnetto dadurch am meisten.
Antrag bei Finanzamt stellen, um mehr Netto durch das Faktorverfahren zu erhalten
Allerdings zahlt der Partner mit der „teuren V“ im Verhältnis zu seinem Einkommen mehr Steuern als der Partner. Das ist in Ehen oft die Frau. Von dem ohnehin geringeren Bruttoeinkommen wird also noch ein höherer Anteil als in der „günstigen III“ vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Das Faktorverfahren soll die monatlichen Netto-Einkommen gerechter machen. Die Steuervorauszahlungen, also die Abzüge des Arbeitgebers, entsprechen dann genauer dem jeweiligen Verdienst.
Dafür müssen die Ehepartner beim Finanzamt zu Jahresbeginn einen Antrag stellen und das voraussichtliche Jahreseinkommen mitteilen, woraus die voraussichtliche Höhe der gemeinsamen Einkommensteuer laut Splittingtabelle bestimmt wird. Ausgehend vom jeweiligen Einkommen der Partner errechnet das Finanzamt basierend auf Steuerklasse IV den individuellen Faktor, mit dem der Arbeitgeber künftig die Steuervorauszahlung zu ermitteln hat. Da bei der Faktorberechnung der jeweilige Grundfreibetrag berücksichtigt wird, fällt das Nettoeinkommen meist auch insgesamt höher aus. Vorab lässt sich das mit der Rechner vom Bundesfinanzministerium klären, und zwar hier:
Rechner vom BMF für 2015
https://www.bmf-steuerrechner.de/fb2015/
Wichtig dabei: Das Faktorverfahren ändert nichts an der Steuerlast für das gesamte Jahr. Es verringert sich lediglich in einigen Fällen die Steuervorauszahlung, sodass das monatliche Netto höher ausfällt. Abgerechnet wird nach Ende eines Jahres. Wird das Faktorverfahren gewählt, ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht. Generell werden mit dem neuen System besser als bisher zu große oder zu geringe Vorauszahlungen vermieden, heißt es beim Bundesfinanzministerium.