So erkennst man Falschgeld und vermeidet Ärger mit dem Gesetz

Falschgeld ist auf dem Vormarsch und könnte auch Ihnen in die Hände fallen. Doch keine Sorge, mit meinen Tipps und Tricks sind Sie den Betrügern immer einen Schritt voraus. Erfahren Sie, wie Sie gefälschte Scheine im Handumdrehen enttarnen, welche Strafen Ihnen drohen, wenn Sie leichtsinnig handeln, und was Sie tun müssen, wenn Sie Opfer eines Falschgeld-Coups geworden sind.

Was versteht man unter Falschgeld?

Falschgeld sind Banknoten oder Münzen, die nicht von autorisierten Stellen hergestellt wurden, aber den Anschein erwecken, echtes Zahlungsmittel zu sein. Diese Fälschungen haben keinen eigenen Wert und werden in betrügerischer Absicht produziert, um sich unrechtmäßig zu bereichern.

Auf welche Scheine konzentrieren sich Geldfälscher besonders?

Fälscher haben es in erster Linie auf Banknoten mit hohem Nennwert ab 50 Euro abgesehen, da sich mit ihnen schneller hohe Gewinne erzielen lassen. Allerdings sind auch Scheine mit geringerem Wert nicht vor Nachahmung gefeit. Gerade weil sie im Alltag seltener einer eingehenden Prüfung unterzogen werden, lassen sie sich oft leichter unbemerkt in Umlauf bringen. Letztlich ist bei der Annahme von Geldscheinen jeder Stückelung Vorsicht geboten.

Wie lassen sich gefälschte Euro-Scheine identifizieren?

Euro-Banknoten verfügen über verschiedene Sicherheitsmerkmale, anhand derer sich Fälschungen erkennen lassen. Bereits die Beschaffenheit des Papiers gibt oft Aufschluss: Authentische Scheine bestehen hauptsächlich aus Baumwolle und fühlen sich daher griffiger und widerstandsfähiger an als gewöhnliches Papier. Darüber hinaus weisen echte Euro-Noten weitere charakteristische Merkmale auf, wie beispielsweise ein fühlbares Relief, eine je nach Lichteinfall die Farbe ändernde Smaragdzahl, einen nur im Gegenlicht sichtbaren Sicherheitsfaden und ein Wasserzeichen mit dem Porträt der Europa. Auch ein Hologrammstreifen und mikroskopisch kleine Schriften zählen zu den Sicherheitselementen, die Fälschungen in der Regel nicht aufweisen.

Muss man Strafen fürchten, wenn man versehentlich mit Falschgeld bezahlt hat?

Wer unwissentlich mit Falschgeld bezahlt hat, braucht in den meisten Fällen keine juristischen Konsequenzen zu befürchten. Strafrechtlich relevant wird der Umgang mit gefälschten Banknoten oder Münzen erst, wenn der Besitzer vorsätzlich handelt. Solange man also keine Kenntnis von der Fälschung hatte, drohen in der Regel keine Folgeb. Allerdings gilt es zu beachten, dass fahrlässiges Handeln, bei dem man die Fälschung hätte erkennen müssen, unter Umständen als Vorsatz gewertet werden kann und dann doch Strafen nach sich ziehen könnte.

Gibt es einen Anspruch auf Entschädigung, wenn man gutgläubig Falschgeld angenommen hat?

Bedauerlicherweise haben Personen, die ohne ihr Wissen Falschgeld entgegengenommen haben, keinen Anspruch darauf, den Schaden ersetzt zu bekommen. Wird das gefälschte Geld von den Behörden eingezogen, erhält man den Betrag nicht erstattet und auch die Banken tauschen Blüten nicht in echtes Geld um. Um sich vor finanziellen Einbußen zu schützen, empfiehlt es sich daher, die Echtheit von Geldscheinen direkt bei der Entgegennahme zu überprüfen.

Wie sollte man reagieren, wenn man Falschgeld entdeckt hat?

Wer Falschgeld in seinem Besitz hat, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Polizei zu melden. Keinesfalls darf man versuchen, die gefälschten Banknoten oder Münzen in Umlauf zu bringen oder an die Quelle zurückzugeben, von der man sie erhalten hat. Die Beamten werden das Falschgeld konfiszieren und sicherstellen, dass es aus dem Verkehr gezogen wird. Eine schnelle Meldung kann dazu beitragen, den durch die Fälschungen verursachten Schaden zu begrenzen.

§ 146 Strafgesetzbuch (StGB): 1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1.Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird, 2.falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder 3.falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man Falschgeld erhalten hat?

Stellt man unmittelbar nach Erhalt einer Banknote fest, beispielsweise auf dem Flohmarkt oder in der Gastronomie, dass es sich um Falschgeld handelt, sollte man diskret reagieren. Idealerweise behält man die Person, von der man das Falschgeld bekommen hat, im Blick und ruft die Polizei. Ist dies nicht möglich, können auch eine detaillierte Personenbeschreibung oder Informationen zum Fahrzeug des Verdächtigen wertvolle Anhaltspunkte für die weiteren Ermittlungen liefern und dabei helfen, die Herkunft des Falschgelds aufzuklären.

Wie sollte man mit einem verdächtigen Geldschein umgehen?

Um mögliche Spuren wie Fingerabdrücke zu sichern, die später zur Überführung des Fälschers beitragen könnten, ist ein vorsichtiger Umgang mit verdächtigen Geldscheinen ratsam. Idealerweise fasst man die Banknote so wenig wie möglich an und verwahrt sie bis zur Übergabe an die Behörden zum Beispiel in einem Plastikbeutel. So bleiben wertvolle Hinweise erhalten, die den Ermittlern bei der Aufklärung der Straftat helfen können.

Welche Konsequenzen drohen Geldfälschern in Deutschland?

Das deutsche Strafrecht sieht empfindliche Strafen für Personen vor, die sich der Falschgeldkriminalität schuldig machen. Wer in der Absicht, sich oder andere zu bereichern, Falschgeld herstellt, sich beschafft oder in Umlauf bringt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, etwa bei bandenmäßigem oder gewerbsmäßigem Vorgehen, erhöht sich das Strafmaß auf zwei bis zehn Jahre Haft. Selbst in minderschweren Fällen drohen immer noch Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Macht man sich schon strafbar, wenn man die Fälschung von Geld vorbereitet?

Das Strafgesetzbuch sieht nicht nur für die vollendete Geldfälschung Sanktionen vor, sondern stellt bereits die Vorbereitung einer solchen Tat unter Strafe. Gemäß § 149 StGB kann die Vorbereitung der Falschgeldherstellung mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Selbst der bloße Versuch, gefälschte Banknoten oder Münzen in Verkehr zu bringen, ist strafbewehrt, sofern er wissentlich erfolgt.

§ 149 StGB: Die Vorbereitung zur Herstellung von Falschgeld wird nach diesem Paragrafen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

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