Flexi-Rente seit 1. Juli 2017: Trick mit der Mini-Teilrente spart viel Steuern

Der Begriff Flexi-Rente ist den News häufig zu hören, ebenso von Mini-Teilrente mit Steuer-Spareffekt. Was steckt dahinter, was gilt seit 1. Juli 2017 wirklich? Der aktuelle Stand.

Flexi-Rente tritt 1. Juli 2017 in Kraft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung schon im Sommer 2016 einen Referenten-Entwurf für die Einführung eines flexiblen Übergangs in den Ruhestand ausgearbeitet. Der Bundestag hat den konkreten Gesetzentwurf verabschiedet, nämlich den „Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben”. Die Flexi-Rente ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten.

Das Ziel: Erwerbstätige bekommen dann mehr Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Beruf in die Rente. Längeres Arbeiten im Alter soll attraktiver werden – zum Nutzen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Gleichzeitig können Arbeitnehmer früher einen Teil der Rente beziehen, die so genannte Minin-Teilrente.

Neue Hinzuverdienst-Regeln

Wer derzeit eine vorgezogene Altersrente bezieht und mehr als 450 Euro im Monat plus zweimal jährlich weitere 450 Euro verdient, bekommt seine Rente nur als Teilrente ausgezahlt – und zwar in Gestalt einer Zweidrittel-, einer halben oder einer Eindrittel-Rente. Welche Rentenstufe gezahlt wird, hängt von der individuell berechneten Hinzuverdienstgrenze ab. Wird diese nur um einen Cent überschritten, kann nur die nächstniedrigere Stufe bezogen werden. Unter Umständen wird die Rente dann sogar auf Null gekürzt.

Die Flexi-Rente wird diese Regelung grundlegend ändern. Die festen Grenzen fallen weg. Stattdessen gilt: Wird bei einer vorgezogenen Rente eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr überschritten, werden künftig 40 Prozent des darüber liegenden Betrages von der Rente abgezogen. Damit wird die Teilrente in Zukunft stufenlos und direkt an den individuellen Hinzuverdienst geknüpft. Laut Arag gibt es aber einen Haken: Wer mit Teilrente und Hinzuverdienst mehr als sein früheres Bruttoeinkommen verdient, muss den übersteigenden Betrag voll auf die Rente anrechnen lassen.

Großer Steuervorteil mit Mini-Teilrente möglich

Außerdem neu: Ab dem 1. Juli kann es sich für Arbeitnehmer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze anbieten, mit einer geringfügig verkürzten Arbeitszeit weiterzuarbeiten und gleichzeitig zehn Prozent ihrer Rente zu beziehen. Die Vorteile dieser Variante: Abschläge gibt es dann nur auf die bereits bezogene Minirente, nicht jedoch auf den 90-Prozent-Anteil der noch nicht bezogenen Rente. Zudem steigt die Rente durch die weiter gezahlten Versicherungsbeiträge deutlich an. Der Steuervorteil: Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt normalerweise mit jedem neuen Rentnerjahrgang an. Für diejenigen, die in diesem Jahr in Rente gehen, sind 74 Prozent der Brutto-Rente steuerpflichtig – und 26 Prozent steuerfrei. Wer erst 2020 in Rente geht, erhält nur noch 20 Prozent seiner Rente steuerfrei. Wer allerdings 2020 von der Teilrente in die Vollrente wechselt, bleibt auf der Steuertreppe im Jahr 2017 stehen. Bei der Rentenbesteuerung ist „der ursprünglich ermittelte Prozentsatz maßgebend“, heißt es in einem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums. Am ursprünglichen Jahr des Rentenbeginns ändert sich selbst dann nichts, wenn die bewilligte Rente bis auf null Euro gekürzt wird, weil beispielsweise eigene Einkünfte anzurechnen sind. Ein Rechen-Beispiel: Der Rentenanwärter mit einer Bruttojahresrente nimmt ab Juli nur zehn Prozent seiner Rente in Anspruch und arbeitet – etwas reduziert – bis 2020 weiter. Seine zu erwartende Jahresrente dürfte dann gut 24.000 Euro betragen. Steuerfrei wären davon – nach dem „Treppenstand“ von 2017 – 26 Prozent. Das sind 6.240 Euro. Würde der Rentner dagegen erstmals 2020 Rente beantragen, so wären davon nur 20 Prozent steuerfrei, also etwa 4.800 Euro. Der Vorteil beim Steuerfreibetrag würde sich also auf 1.440 Euro belaufen – und zwar lebenslang. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent macht das immerhin ein Plus von mehr als 360 Euro im Jahr.

Flexi-Rente erleichtert freiwillige Zuzahlungen

Wenn sich Arbeitnehmer entscheiden, früher als zu ihrem Renteneintrittsalter in Rente zu gehen, erhalten sie Abzüge von ihrem Rentenanspruch. Das sind für jeden Monat, der früher in Rente gegangen wird, 0,3 Prozent weniger. Allerdings ist es auch derzeit schon möglich, diese Abschläge durch höhere Einzahlungen auszugleichen. Mehr einzahlen durfte man bisher aber erst ab 55 Jahren. Mit der Flexi-Rente wird diese Grenze nach unten verschoben. Künftig ist es schon ab 50 Jahren möglich, Ausgleichszahlungen zu tätigen.

Länger arbeiten und die Rente erhöhen

Wenn ein Arbeitnehmer derzeit über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, erhält er – sofern er keine Rente bezieht – einen Anspruchszuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat. Allerdings muss er keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Die Einkünfte, die gleichzeitig mit Bezug einer Teilrente erzielt werden, haben somit keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe. Auch das ändert sich mit der Flexi-Rente. Die Zuschlag-Regelung bei Nichtbezug von Rente bleibt bestehen. Zusätzlich sollen diejenigen, die freiwillig weiter den Arbeitnehmer-Beitrag zur Rentenversicherung zahlen, dadurch auch ihre Rentenansprüche erhöhen. Quelle: Arag Rechtsschutzversicherung.

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Ein Gedanke zu „Flexi-Rente seit 1. Juli 2017: Trick mit der Mini-Teilrente spart viel Steuern

  1. Heyn Antworten

    Bin 60 Jahre und Frührenter ,habe ein 450,-€ Minishpop .
    Die neue Hinzuverdienstgrenze ist auf 6300,- angehoben(525,-/monl.)ab 1.7.17
    Muss ich dann Steuern zahlen?

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