Freiwillige Rentenversicherung: Anspruch auf Riester-Renten-Zulage

Wer freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann doppelt profitieren. Zum einen erwerben Zahler einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Außerdem sichern sie sich die Möglichkeit der staatlichen Riester-Förderung für die private Altersvorsorge. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Ohne eigene Einzahlungen hätten Vorsorgesparer in den meisten Fällen keinen Anspruch auf die Riester-Zulage.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen automatisch in die gesetzliche Rentenkasse ein – sie sind rentenversicherungspflichtig. Freiwillige Beiträge kommen für alle jene infrage, die nicht versicherungspflichtig sind und das 15. Lebensjahr vollendet haben. Einzahler sichern sich damit zum Beispiel einen Rentenanspruch. Hintergrund ist, dass eine Altersrente nur derjenige erhält, der für mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hat.

Beim Riestern zahlt der Staat eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Pro Kind und Jahr fließen grundsätzlich 185 Euro in den Vertrag. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es 300 Euro pro Jahr. Voraussetzung für die vollen Zulagen ist, dass Sparer mindestens vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Außerdem wird das Riester-Sparen steuerlich gefördert: Beiträge bis zu einer Höhe von 2.100 Euro können als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

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2 Gedanken zu „Freiwillige Rentenversicherung: Anspruch auf Riester-Renten-Zulage

  1. Scholz, Michael Antworten

    Riestern mit freiwilligen Beiträgen geht nicht, oder ist Ihnen dazu etwas bekannt? §10a EStG. spricht von versicherungspflichtigen Personen etc.
    Die Logik des Artikels ist richtig, auch mit freiwilligen Beiträgen bin ich von der Senkung des Rentenniveaus betroffen. Die DRV-Bund hat seit dem 11.08.2010 die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung erweitert. (siehe Formular V061 Deutsche Rentenversicherung)
    Dieser erwähnte Artikel vom 21.05.2013 ist auf der Seite der BVI-Aktion auch nicht mehr zu finden. http://nur-fuer-alle.de/informationen-fuer-presse

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