Fristen für Überweisungen: So schnell müssen Banken heute sein

In der heutigen schnelllebigen Zeit erwartet man oft, dass Geldüberweisungen ebenso schnell abgewickelt werden wie das Versenden einer E-Mail. Doch wie schnell sind Überweisungen tatsächlich und welche Optionen haben Sie, wenn es besonders eilig ist?

Standardüberweisungen

Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine SEPA-Überweisung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nur einen Werktag dauern darf. Das bedeutet, dass Überweisungen, die elektronisch oder am Terminal der Bank in Auftrag gegeben werden, am Folgetag beim Empfänger ankommen müssen. Bei papierbasierten Überweisungen gewährt das Gesetz jedoch bis zu zwei Werktage.

Beachten Sie, dass Überweisungen nur an Bankarbeitstagen (Montag bis Freitag) bearbeitet werden. Überweisungen, die am Wochenende oder an einem Feiertag aufgegeben werden, werden erst am nächsten Bankarbeitstag bearbeitet.

Eilige Überweisungen

Für sehr dringende Fälle gibt es die Blitz- und Echtzeitüberweisung. Während die Blitzüberweisung teurer ist und oft eine Gebühr von 5 bis 25 Euro erfordert, bietet sie die Möglichkeit, das Geld innerhalb weniger Stunden zu übermitteln.

Die Echtzeitüberweisung hingegen ermöglicht es, das Geld sofort online zu überweisen, was im Wesentlichen einer Barzahlung gleicht.

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Auslandsüberweisungen

Für Überweisungen innerhalb der EU gilt dieselbe Regel wie im Inland: sie sollten einen Werktag dauern. Überweisungen in Fremdwährungen innerhalb des SEPA-Raums werden überlicherweise innerhalb von vier Bankarbeitstagen bearbeitet. Überweisungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums können jedoch länger dauern und sind nicht durch spezifische Gesetze geregelt.

Was tun, wenn eine Überweisung nicht ankommt? Wenn eine Überweisung nicht innerhalb der erwarteten Zeit ankommt, kontaktieren Sie Ihre Bank. Möglicherweise liegt ein Fehler bei den Kontodaten vor.

Gesetzliche Grundlagen für Fristen

Die Fristen für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union sind im EU-Recht festgelegt, insbesondere durch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, abgekürzt PSD oder PSD2). Diese Richtlinien definieren die maximalen Bearbeitungszeiten für elektronische Zahlungen, um die Effizienz und Sicherheit des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten. Für SEPA-Überweisungen innerhalb Europas gelten spezifische Regelungen durch die SEPA-Verordnung. Diese legt fest, dass SEPA-Kreditüberweisungen innerhalb von einem Geschäftstag abgewickelt werden müssen. In Deutschland sind die Fristen im Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 675s festgehalten.

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