Gemeinschaftssteuern sind Steuern, deren Aufkommen in Deutschland zwischen Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden aufgeteilt wird. Zu den wichtigsten Gemeinschaftssteuern gehören:
Hauptarten von Gemeinschaftssteuern
- Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer
- Kapitalertragsteuer
Aufteilung der Steuereinnahmen
Die Verteilung der Einnahmen aus Gemeinschaftssteuern ist wie folgt geregelt:
Lohn- und Einkommensteuer:
- Bund: 42,5%
- Länder: 42,5%
- Gemeinden: 15%
Körperschaftsteuer:
- Bund: 50%
- Länder: 50%
Umsatzsteuer:
- Bund: 52,81%
- Länder: 45,19%
- Gemeinden: 1,99%
Kapitalertragsteuer:
- Bund: 44%
- Länder: 44%
- Gemeinden: 12%
Bedeutung für die Staatsfinanzen
Gemeinschaftssteuern bilden die Hauptquelle der Staatseinnahmen in Deutschland. Sie machen dauerhaft mindestens 70% der gesamten Steuereinnahmen aus. Damit spielen sie eine zentrale Rolle für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben auf allen staatlichen Ebenen.
Die genaue Aufteilung der Gemeinschaftssteuern ist im Grundgesetz und im Finanzausgleichsgesetz geregelt. Während die Steuerarten selbst unverändert bleiben, können die prozentualen Anteile von Bund, Ländern und Gemeinden durch steuerpolitische Entscheidungen angepasst werden.