Als Bauherr steht man vor einer wichtigen Entscheidung: Soll man einen Generalunternehmer (GU) oder einen Generalübernehmer (GÜ) mit der Umsetzung meines Bauprojekts beauftragen? Diese beiden Vertragspartner haben unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten – und die Wahl kann große Auswirkungen auf Bauablauf und Finanzen haben.
Was ist ein Generalunternehmer?
Ein Generalunternehmer ist ein Auftragnehmer, der vom Bauherrn mit der Ausführung sämtlicher Bauleistungen beauftragt wird. Er koordiniert die verschiedenen Gewerke, vergibt Teilaufträge an Subunternehmer und trägt die Verantwortung für die fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung. Der GU erbringt selbst aber keine Planungsleistungen – diese werden in der Regel von einem Architekten übernommen.
Was ist ein Generalübernehmer?
Im Gegensatz dazu ist der Generalübernehmer jemand, der neben der Ausführung auch die gesamte Planung des Projekts verantwortet. Er ist der einzige Vertragspartner des Bauherrn und vergibt sämtliche Leistungen an Subunternehmer. Der GÜ übernimmt also die Gesamtkoordination und -verantwortung für das Bauprojekt.
Zudem trägt der GÜ das volle wirtschaftliche Risiko, während der GU nur das Ausführungsrisiko übernimmt.
Sowohl GU als auch GÜ unterliege den Vorgaben im deutschen Bau- und Vertragsrecht. So besteht beispielsweise bei beiden eine Gewährleistungspflicht von 5 Jahren ab Abnahme des Werkes.
Für einen Bauherr bietet ein GÜ den Vorteil, dass man sich auf einen einzigen Ansprechpartner konzentrieren kann. Allerdings gehen mit diesem Modell oft höhere Kosten einher. Bei einem GU-Vertrag behält man mehr Kontrolle über die Kosten, muss dafür aber selbst mehr Koordinationsaufwand leisten.