Wenn der Erblasser kein Testament oder Erbvertrag hinterlässt, bestimmt das Gesetz die Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland ist in den §§ 1924 bis 1936 BGB geregelt. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass in der Regel die Verwandten neben dem Ehegatten erben. Die Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Der Pflichtteil ist der Teil des Erbes, der den nächsten Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Was ist die gesetzliche Erbfolge und wie funktioniert sie?
Die gesetzliche Erbfolge ist eine Regelung im deutschen Erbrecht, § 1924 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. die bestimmt, wer nach dem Tod einer Person deren Vermögen erbt, wenn keine anderslautende Verfügung in einem Testament vorliegt. Die gesetzliche Erbfolge gilt also immer dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist.
Die Erbfolge ist nach dem Grad der Verwandtschaft aufgebaut. Übersicht:
- Die Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder, Enkel, Urenkel und weitere Kindeskinder.
- Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
- Erben dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
- Wenn keine Erben der ersten bis dritten Ordnung vorhanden sind, erben die Verwandten der vierten Ordnung.
Als erstes erben die Kinder des Verstorbenen. Sind diese bereits verstorben, erben deren Kinder (also die Enkelkinder des Verstorbenen). Falls es keine Kinder oder Enkelkinder gibt, erben die Eltern des Verstorbenen. Sind auch diese bereits verstorben, erben die Geschwister des Verstorbenen. Sollten diese ebenfalls bereits verstorben sein, erben deren Kinder (also die Neffen und Nichten des Verstorbenen). Fehlen auch diese Erben, geht das Erbe an die Großeltern des Verstorbenen und falls auch diese bereits verstorben sind, erben deren Kinder (also die Tanten und Onkel des Verstorbenen). Die gesetzliche Erbfolge kann jedoch von den Erben durch ein Testament oder einen Erbvertrag abgeändert werden.
Welchen Erbanspruch hat der Ehegatte?
Durch die Ehe wird der Ehepartner zwar nicht zum Verwandten des Erblassers. Der Ehegatte hat aber gemäß der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland einen Erbanspruch, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags verfasst hat. Der Ehegatte erbt neben den Verwandten der ersten Ordnung. Wenn keine Kinder vorhanden sind, erbt der Ehegatte neben der zweiten Erbordnung. Der gesetzliche Erbteil für Ehegatten beträgt die Hälfte des Nachlasses. Wenn der Erblasser Kinder hat, erbt der Ehegatte zusammen mit den Kindern. Die Erbfolge von Kindern aus erster Ehe bleibt von dem neuen Ehepartner unberührt.
Kann man die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament ändern?
Ja, die gesetzliche Erbfolge kann durch ein Testament geändert werden. Wenn der Erblasser eine abweichende Erbfolge wünscht, muss er ein Testament aufsetzen und dieses präzise formulieren. Im Testament kann der Erblasser festlegen, wer seine Erben sein sollen und in welchem Verhältnis sie erben sollen. Dabei kann er auch Personen berücksichtigen, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören würden.
Allerdings muss das Testament bestimmte Form- und Inhaltserfordernisse erfüllen. Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber empfehlenswert sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem müssen die Erben eindeutig benannt werden und der Wille des Erblassers klar erkennbar sein.
Es ist auch möglich, durch ein Testament bestimmte Vermächtnisse zu hinterlassen. Dabei wird eine bestimmte Sache oder ein bestimmter Geldbetrag an eine Person vererbt, ohne dass diese Person Erbe wird. Vermächtnisse können auch dazu dienen, Personen zu begünstigen, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge benachteiligt wären.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Testament die gesetzliche Erbfolge nur insoweit ändern kann, als es nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Auch können bestimmte Pflichtteilsansprüche nicht durch ein Testament ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil steht bestimmten nahen Verwandten auch dann zu, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Wann erbt der Staat?
Der Staat erbt in Deutschland nur dann, wenn keine Erben vorhanden sind. Der Staat ist in diesem Fall der sogenannte “Noterbe”. Wenn sich die Erbberechtigten weigern, das Erbe anzunehmen, kann der Staat ebenfalls erben.
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