Befreiung von Rundfunkgebühren: So lässt sich GEZ legal umgehen

Soziale und gesundheitliche Gründe können dazu führen, dass eine Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühren gewährt wird. Die Befreiung und Ermäßigung erfolgen aber nicht automatisch. Sie müssen dafür einen Antrag stellen und die Nachweise einreichen.

Kein Grund zur Befreiung oder Ermäßigung ist es, wenn jemand kein Radio hört oder nie TV schaut.

Wer kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten?

Generell kann man befreit werden, wenn man Sozialleistungen vom Staat erhält, und zwar:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Sozialgeld oder Bürgergeld (früher Hartz IV)
  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Sonderfall: Befreiung als Härtefall

Wer keine Sozialleistungen erhält, kann die Befreiung als Härtefall beantragen. Das wird genehmigt, die eigenen Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 Euro überschreiten. Beispiel: Ein Rentner hat nur eine Rente, die wenige Euro über der Grundsicherung im Alter liegt.

Allerdings wird die Einstufung als Härtefall schwer gemacht. Als Nachweis muss man Ablehnungsbescheide für Sozialleistungen vorlegen. Wer keine Sozialleistungen beantragt, weil er schon weiss, dass er keine Sozialleistungen bekommen würde, wird auch nicht als Härtefall eingestuft. Deshalb: Beantragen Sie alles, was Ihnen in den Sinn kommt. Der Staat will es nicht anders.

Eine Befreiung ist außerdem für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe möglich.

Wer kann eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag erhalten?

Der ermäßigte Rundfunkbeitrag  beträgt 6,12 Euro pro Monat.. Einen Anspruch auf Ermäßigung haben jene, die…

  • blind oder sehbehindert sind mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60,
  • hörgeschädigt, d.h. gehörlos sind
  • behindert sind mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 von Hundert.

Die Behinderung ist mit dem Markzeichen RF im Schwerbehindertenausweis nachzuweisen.

Die Antragsformulare für Befreiung und Ermäßigung gibt es azf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de. Der Antrag muss an den so genannten “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)” gesendet werden (Adresse hier). Der Antrag kann auch online gestellt werden.

Um die Zahlung des Rundfunkbeitrags zu umgehen, vermeiden einige das Melden ihres aktuellen Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, denn in Deutschland gibt es eine Meldepflicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder, rückständige Rundfunkbeiträge werden ebenfalls fällig.

Bereits seit 2017 ist es leichter, eine Befreiung oder zumindest eine Ermäßigung zu erhalten, so die Verbraucherzentrale Bayern.

Neu sei die Möglichkeit, für einen längeren Zeitraum befreit zu werden. Dies betrifft Personen, die mindestens zwei Jahre aus demselben Grund keine GEZ bezahlen mussten. Sie erhalten bei einem Folgeantrag eine Befreiung, die ein Jahr über die Gültigkeitsdauer der Nachweise hinausgeht. Das gelte auch für Ermäßigungsanträge.

Darüber hinaus wurde die Liste der beitragsfreien Wohnungen erweitert:

  • Für Zimmer mit vollstationärer Pflege in Alten- und Pflegeheimen und Zimmer in Behinderteneinrichtungen muss kein Rundfunkbeitrag bzw. GEZ mehr bezahlt werden.
  • Auch Zimmer in Hospizen sind nun beitragsfrei. Bisher war die Liste der beitragsfreien Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften eng begrenzt, etwa Kasernen oder Asylbewerberunterkünfte.

Rückwirkende GEZ-Befreiung möglich

Gut für Familien: Die Befreiung und Ermäßigung erstrecken sich jetzt außer auf den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner auch auf volljährige Kinder, die in derselben Wohnung leben. Voraussetzung ist, dass die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Seit dem 1. Januar 2017 ist es zudem möglich, sich rückwirkend befreien zu lassen. Gleiches gilt für die Ermäßigung. „Betroffene müssen den Nachweis erbringen, dass die Voraussetzungen dafür bereits vor Antragsstellung vorlagen“, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

 

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8 Gedanken zu „Befreiung von Rundfunkgebühren: So lässt sich GEZ legal umgehen

  1. Waschbärmutti Antworten

    Ich empfehle allen Betroffenen, die geringe Einkünfte egal welcher Art haben, einen Härtefallantrag zu stellen (auch rückwirkend). Der wird zwar meist abgelehnt, aber dagegen kann dann fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Und wenn das auch abgelehnt wird, kann man vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen. So hatten Studenten und Wohngeldempfänger schon Erfolge. Egal was herauskommt, es dauert dann noch mal oft 2-3 Jahre, bevor die erste Instanz des Gerichtes überhaupt entscheidet. In der Zwischenzeit flattern zwar immer wieder mal Zahlungsaufforderungen rein, aber denen kann man auch online oder per Einschreiben konsequent widersprechen. Bin selbst gerade an dem Punkt und kenne jemanden, der noch im Klageverfahren ist. Während des Gerichtsverfahrens wird auch von einer Pfändung abgesehen, es wurde wohl sogar schon Leuten eine Befreiung angeboten, wenn sie dafür ihre Klage zurückziehen. Also oder so eine Win-Win-Situation. Und selbst wenn man nach vielen Jahren dann doch den Kürzeren zieht: Man hat denen Riesenärger und Kosten verursacht und muss sowieso nichts zahlen, da man sich notfalls ein P-Konto zulegen kann und da gelten sogar höhere Schutzbeträge als man an Bürgergeld usw. hätte. Dass man einen Ablehnungsbescheid vorlegen muss, behaupten die zwar, aber ein Einkommensnachweis sollte reichen, denn das höchste Gericht hat geurteilt, dass meine Ungleichbehandlung erfolgen darf. Also darf es nur nach tatsächlichem Einkommen gehen. So, ich hoffe, ich konnte damit möglichst vielen Mut machen! Wenn sich genug Leute wehren und denen möglichst viel Ärger und Kosten verursachen, lohnt es sich irgendwann nicht mehr für die GEZ! :-)))

  2. Robert Antworten

    Die kostenfreie Nummer läuft ins Leere. Es heisst “erhöhtes Telefonaufkomnen”, dann wird der Anruf ganz einfach beendet. Das ist eine Frechheit was sich die GEZ leistet. Das gehört mal an eine Aufsicht gemeldet.

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  6. Karola Bognar Antworten

    Ich war im letzten Jahr mindestens 4Monate auf Mallorca und in diesem Jahr auch alle 6Wochen für 14 Tage
    Bin Rentnerin und habe nicht so viel Geld
    Schaue auch sehr wenig Fernsehen weil ich das Programm nicht so sehr einladend finde. Warum bin ich denn gezwungen trotzdem Beitrag zu bezahlen.
    Was ist wenn ich mich über die Wintermonate für eine längere Zeit in der Sonne aufhalte

  7. Graf Antworten

    ja.Schwerbehinderte Menschen 100 Prozent sollen jetzt ohne Begründung
    statt 17,50 25 Euro zahlen,auf diese Anfrage gab es nur Drohungen von der Gez-Sie greifen Alte Lute an und drohen mit Vollstreckung Was Tun???????????Mfg graf

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