Am 18. September 2016 tritt eine Änderung des Zahlungskontengesetzes in Kraft, wodurch Kündigung und Wechsel eines Girokontos deutlich erleichtert werden soll.
Die bisherige Bank ist dann verpflichtet, alle regelmäßigen Girokonto-Buchungen des Kunden der letzten 13 Monate an die neue Bank zu übermitteln, die wiederum alle genannten Zahlungsempfänger, etwa den Vermieter, über die neue Bankverbindung informieren muss.
Neues Formular für den Girokontowechsel
Dafür ist lediglich notwendig, bei der neuen Bank ein gesetzlich gefordertes Ermächtigungsformular zu unterschreiben. Die alte Bank hat nach Eingang nur fünf Arbeitstage Zeit, der neuen Bank die Kundenumsätze zu melden, also z.B. Daueraufträge und Einzugsermächtigungen. Die neue Bank wiederum muss ebenfalls innerhalb von fünf Arbeitstagen die Zahlungsempfänger informieren.
Nach gut 2 Wochen kann also der Wechsel eines Girokontos vollzogen sein und das alte Girokonto gekündigt werden. Mein Finanztip aber: Um Mahnungen oder Gebühren wegen nicht eingelöster Lastschriften zu vermeiden, ist es sinnvoll, das alte Konto parallel noch etwa zwei Monate weiterführen. Wenn dann klar ist, dass beim Informieren über die neue Bankverbindung wirklich niemand vergessen worden ist, kann die Kündigung erfolgen.