In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)  hat es zu Jahresbeginn 2014 einige Änderungen gegeben, unter anderem ist der Freibetrag in der kostenlosen Familienversicherung von 385 auf 395 gestiegen. Hier mein Überblick über die wichtigsten Zahlen der GKV 2014.
GKV-Beitragsbemessungsgrenze: Die in West und Ost einheitliche Beitragsbemessungsgrenze ist um 1.350 Euro gestiegen, und zwar von 47.250 Euro auf 48.600 Euro (4.050 Euro im Monat), wodurch Besserverdienende zusätzlich belastet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, wie viel maximal vom Gehalt bei der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird.
Der seit 2009 einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent (hiervon tragen die Arbeitgeber 7,3 Prozent, Arbeitnehmer 8,2 Prozent) für alle gesetzlichen Kassen bleibt vorerst unverändert. Arbeitnehmer zahlen somit monatlich bis zu 332,10 Euro Krankenversicherungsbeitrag und damit gut zehn Euro mehr als 2013.
GKV-Familienversicherung: Ehepartner und Kinder sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert, solange das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet (ein Siebtel der „Bezugsgröße“ nach Paragraf 18 SGB IV). Die gute Nachricht: Im Jahr 2014 steigt die Einkommensgrenze von 385 Euro pro Monat auf 395 Euro.
Liegen die Einkünfte eines Ehepartners oder eines Kindes darüber, ist es grundsätzlich mit der kostenlosen Mitversicherung vorbei. Dann muss eine „freiwillige Weiterversicherung“ beantragt werden. Von der Regel gibt es aber auch Ausnahmen:
- Wenn die Einkünfte höchstens für einen Zeitraum von zwei Monaten im Jahr über die Grenze gestiegen sind, bleibt der Anspruch auf Familienversicherung erhalten.
- Minijobber, die bis zu 450 Euro monatlich verdienen, behalten den kostenlosen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse.
GKV-Versicherungspflichtgrenze: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 53.550 Euro (2013: 52.200 Euro). Wer in diesem und auch im Folgejahr Einkünfte über dieser Grenze hat, kann in eine private Krankenkasse wechseln, wenn die Kündigungsfristen beachtet werden.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 48.600 Euro (2013: 47.250 Euro).