Hessen hat laut Interhyp ein entsprechendes Gesetzesverfahren für eine höhere Grunderwerbssteuer eingeleitet. Dieses sieht zum 1. Januar 2015 eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer von fünf auf sechs Prozent vor. „Damit würde sich Hessen in Bezug auf Steuerbelastungen beim Immobilienerwerb unter die drei kostspieligsten Bundesländer reihen”, sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG.
Mit der Föderalismusreform haben die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, die Grunderwerbssteuer selber festzusetzen. Bis vor ein paar Jahren waren es einheitlich 3,5 Prozent.
Die aktuellen Grunderwerbsteuern 2014 im Überblick:
- Baden-Württemberg: 5 Prozent
- Bayern: 3,5 Prozent
- Berlin: 6 Prozent
- Bremen: 5 Prozent
- Brandenburg: 5 Prozent
- Hamburg: 4,5 Prozent
- Hessen: 5 Prozent (voraussichtlich 6 Prozent ab 01.01.2015)
- Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
- Niedersachsen: 5 Prozent
- Nordrhein-Westfalen: 5 Prozent
- Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
- Saarland: 5,5 Prozent
- Sachsen: 3,5 Prozent
- Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
- Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
- Thüringen: 5 Prozent
Ausschlaggebend für die Höhe der Grunderwerbsteuer ist die sogenannte Bemessungsgrundlage, also der Wert der Gegenleistung, die der Käufer aufwendet, um das Grundstück, das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung zu erwerben. In der Regel ist das der Kaufpreis. Hinzu kommen Notarkosten sowie Kosten des Grundbuchamts. Auch übernommene Darlehensverpflichtungen oder Grundstücksbelastungen wie Renten- oder Wohnrechte beeinflussen laut Interhyp AG die Höhe der Bemessungsgrundlage. Ebenso zählen alle Leistungen dazu, die in der Regel zwar vom Bauträger oder Vorbesitzer entrichtet wurden, für die der Käufer sich jedoch verpflichtet hat, sie zu übernehmen.