Das ist eine gute Änderung 2016: Der Grundfreibetrag, auch steuerfreies Existenzminimum genannt, steigt um 180 Euro auf 8.652 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Grundfreibetrag.
Außerdem wird der Steuertarif zwecks Abbau der kalten Progression leicht verändert. Kalte Progression bedeutet, dass z.B. eine kleine Gehaltserhöhung gerade mal die Inflation ausgleicht, aber der Steuerzahler in einen höheren Einkommensteuertarif rutscht – er muss nun mehr Steuern zahlen und hat am Ende trotz Gehaltserhöhung weniger Geld.
Beides zusammen, der höhere Grundfreibetrag sowie weniger kalte Progression verringern für viele die Steuerbelastung 2016. Wie hoch die Steuer-Ersparnis dadurch wird, hat der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine ausgerechnet.
Tabelle: Steuerersparnis 2016
Eine Folge des neuen Grundfreibetrages: Wer bedürftige Angehörige oder andere begünstigte Personen unterstützt, kann Zahlungen bis 8.652 Euro abziehen. Denn der Unterhaltshöchstbetrag wird mit dem Grundfreibetrag angehoben. Beiträge zur Basisabsicherung in der Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind zusätzlich absetzbar. Eigenes Einkommen des Unterstützten verringert allerdings den maximalen Abzugsbetrag, wenn es im Jahr 624 Euro übersteigt.