Bis zum 30.11. können Verbraucher in diesem Jahr wieder ihre Autoversicherung kündigen und zu Jahresbeginn zu einem anderen Anbieter wechseln. Damit lässt sich viel Geld sparen. Aber: Es gibt aber nicht nur Preis-, sondern auch Qualitätsunterschiede. Hier gebe ich einen Überblick, worauf Autofahrer beim Vergleich von Autoversicherungen achten sollten, vor allem beim Kaskoschutz.
Schaden-Rückstufung: Wer einen Schaden verursacht, wird zurückstuft, verliert also den Rabatt für schadenfreie Versicherungszeit. Das erhöht die künftige Prämie. Um wie viel zurückgestuft wird, kann das Versicherungsunternehmen frei festlegen. Manche Anbieter bestrafen einen Schadensfall mehr als andere.
Werkstatt-Wahl: Bei günstigen Kaskoversicherungen lässt sich der Kunde mitunter auf eine Werkstattbindung ein. Das bedeutet: Im Schadenfall darf der Wagen nur in einer vom Kfz-Versicherer ausgesuchten Werkstatt repariert werden. Automobilverbände argwöhnen, im Interesse des Kfz-Versicherers gehe es dann nicht um eine optimale, sondern um eine günstige Reparatur. Bei Vergleichsportalen ist Werkstatt-Bindung oft voreingestellt.
Vorsicht beim Vergleich: Werbstatt-Bindung schon voreingestellt?
Neuwertentschädigung: Schon kurz nach dem Kauf ist der Wert eines Neuwagens in der Regel um 20 Prozent und mehr gesunken. Ereignet sich ein Totalschaden oder Diebstahl, ist es sehr ärgerlich für den Eigentümer, wenn er nur den Marktwert ersetzt bekommt. Ein neues Auto könnte er sich damit nicht kaufen. Manche Kfz-Versicherer zahlen den Neuwagenpreis nur in den ersten sechs Monaten ab Anmeldung, andere indes noch in den ersten 12 oder sogar 18 Monaten.
Grobe Fahrlässigkeit: Einige Versicherer bieten in der Kaskoversicherung auch vollen Schutz für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden (ansonsten kann anteilig zum Verschulden gekürzt werden). Genau lesen beim Vergleich: Je nach Tarif gilt das generell oder nur zum Teil, z.B. beim Überfahren einer roten Ampel.
Wildschäden: In der Kaskoversicherung ist grundsätzlich nur ein Schaden versichert, der durch den Zusammenstoß mit Haarwild passiert ist. Unter Haarwild verstehen die Versicherer z.B. Rehe und Wildschweine. Bei einer erweiterten Deckung werden auch Schäden etwa durch den Zusammenstoß mit Schafen oder Pferden oder sogar mit allen Tieren erstattet.